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Christian Schmidt
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Frage von David B. •

Frage an Christian Schmidt von David B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Minister,

ich bin erschüttert ob Ihrer unverhohlenen Fleischlobbypolitik.
1. Wenn Schweinefleisch immer seltener in Kantinen auf den Speiseplan kommt, ist das ein simpler Marktmechanismus. Wo keine Nachfrage, da kein Angebot. Sie sind doch sicher ein Anhäger des Marktes?
2. Der Zusatz "Vegan" oder "Vegetarisch" vor Wurst und Fleisch ist Ihrer Ansicht nach verwirrend? Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Verbraucher aus Versehen und Verwirrung eine vegetarisches Schnitzel gekauft hat, obwohl er eigentlich Fleisch haben wollte. Diese Hinweise sind sehr deutlich; wer des Deutschen halbswegs mächtig ist, kann dies problemlos erkennen. Kennen Sie Verbraucher, die zu Hause feststellen, dass Ihnen ein vegetarisches Produkt "untergeschoben" wurde?
3. Mir erschließt sich ihr Menschenbild nicht, in dem Verbraucher an den Begriffen "Vegan" oder "Vegetarisch" scheitern, für die aber eine Lebensmittelampel eine zu starke Vereinfachung ist. Es geht ja bei der Lebensmittelampel nicht um Verbote, lediglich darum, sich über bestimme gesundheitsschädliche Zutaten schneller informieren zu können. Jeder mündige Verbraucher kann sich weiter dafür entscheiden, ein Produkt trotzdem zu kaufen. Es ist deswegen weder Vereinfachung oder Bevormundung, sondern eine Zusammenfassung im Sinne des Verbrauches.
4. Abgesehen von Nährwerttabellen sind in unzähligen Lebensmittel alle möglichen Stoffe enthalten, die in Nahrungsmittel eigentlich nicht gehören. Und dies ist anhand der Zutatenliste mit ihren Euphemismen und Tricks tatsächlich für viele, die nicht gerade Lebensmittelchemiker, schwer zu erkennen. Ich bitte Sie, hier auch für eine deutlichere Kennzeichnung zu sorgen. Wenn ein Erdbeerjoghurt nie eine Erdbeere, dafür aber Aromen und Sägespähne gesehen hat, dann ist das für mich Irreführung des Verbrauchers - für Sie nicht?

Mit besten Grüßen
D. Benkenstein

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CSU

Sehr geehrter Herr Benkenstein,

danke für Ihre Frage zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Das gibt mir die Möglichkeit, meine Ernährungspolitik noch mal zu erläutern:

Als Ernährungsminister schreibe ich den Menschen nicht vor, was sie zu essen haben. Was auf den Teller kommt, entscheidet jeder selbst. Meine Aufgabe ist es vielmehr, für Transparenz und Informationen zu sorgen. Denn das ist die Voraussetzung für eine ausgewogene und gesunde Ernährung. Und dazu braucht es eine klare Kennzeichnung.

Vor fünf Jahren berichteten die Medien über einen Lebensskandal: Analogkäse. Damals war es ein Skandal, dass etwas Käse genannt wird, was gar keine Milch enthält. Wir haben uns damals für eine EU-Regelung eingesetzt. Ein Produkt darf seither erst Milch oder Käse genannt werden, wenn der Milchanteil bei 75 Prozent liegt. Deshalb heißt Sojamilch jetzt auch Sojadrink. Auch die Bezeichnung “veganer Käse“ oder Analogkäse ist nicht mehr erlaubt. Bei einer billig produzierten Analogsalami beispielsweise – ganz ohne Fleisch – sollte dasselbe Prinzip gelten.

Wir haben in der Vergangenheit gute Erfahrungen damit gemacht, einzelne Produktgruppen klar zu kennzeichnen. Auch neue Produkte – wie vegane Lebensmittel, die herkömmliche Fleischprodukte nachempfinden sollen -, die sich höchstwahrscheinlich zu einer ganz neuen Produktgruppe entwickeln werden, sollten eine eigene klare und eindeutige Kennzeichnung haben.

Ich habe mich bereits im Herbst des vergangenen Jahres – übrigens im Einklang mit den Vegetarier- und Veganerverbänden – beim zuständigen EU-Kommissar für eine klare Kennzeichnung von veganen Produkten in Europa eingesetzt.

Und was zum Beispiel die Schulkantinen angeht, so bin ich der Meinung: Wenn einige Mitbürgerinnen und Mitbürger aus persönlichen oder religiösen Gründen kein Schweinefleisch essen – was ein zu achtender Anspruch ist –, muss das Schweinefleisch nicht auch für alle anderen vom Speiseplan verbannt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister