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Christian Schmidt
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Frage von Steffen S. •

Frage an Christian Schmidt von Steffen S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Schmidt,

warum muß der Steuerzahler die Entsorgung von bei der Massentierhaltung verstorbener Tiere bezahlen und nicht der Verursacher, der Bauer? Und warum dürfen diese Mastbetriebe der Massentierhaltung ihre Massen an Gülle ungehindert auf den Feldern und Wiesen verspritzen und somit diese Felder und Wiesen und letztendlich auch unser Grundwasser verseuchen? Die machen ihren Profit und wir doofen Steuerzahler zahlen für die Folgen, mit unserer Gesundheit und vor allem mit unserem Geld.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Schatz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schatz,

vielen Dank für Ihre Fragen, mit denen Sie ganz unterschiedliche Themenbereiche ansprechen.
Die Tierkörperbeseitigung ist eine öffentliche Aufgabe, die der Verhinderung von Seuchen dient, damit die Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier so gering wie möglich gehalten werden können. Die Bundesrepublik Deutschland ist gesetzlich dazu verpflichtet, mit einem angemessenen System auf ihrem Hoheitsgebiet sicherzustellen, dass verendete Tiere unverzüglich eingesammelt und beseitigt werden – Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte. Die Durchführung dieser Verordnung obliegt den zuständigen Landesbehörden. Hinsichtlich der Gebühren bestehen in den Ländern unterschiedliche Regelungen, bis hin zu einer vollständigen Übernahme der Kosten durch den Tierhalter.

Was die Düngung betrifft, ist es mitnichten so, dass die Bauern hier nach eigenem Gutdünken verfahren können. In Deutschland wird die Düngung der landwirtschaftlich genutzten Flächen durch die Düngeverordnung klar geregelt. Danach ist die Düngung am Bedarf der Pflanzen auszurichten und muss im Rahmen einer Düngeplanung ermittelt werden. Das heißt, die Landwirte dürfen nur so viel düngen, wie von den eingesäten Pflanzen für das Erreichen eines bestimmten Ertrages benötigt wird.

Derzeit wird im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Änderung der Gesetzgebung vorbereitet – mit zusätzlichen Maßnahmen im Bereich der landwirtschaftlichen Düngung. So wird die Düngebedarfsermittlung bundesweit vereinheitlicht und auf der Grundlage neuer Erkenntnisse weiterentwickelt. Die Verordnung wird zudem Mindestabstände zu Gewässern vorschreiben, die Nährstoffeinträge weitestgehend vermeiden sollen – um nur ein weiteres Beispiel zu nennen. 

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister