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Christian Schmidt
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Frage von Erich S. •

Frage an Christian Schmidt von Erich S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich habe ein paar Fragen zum derzeit so oft durch die Politiker unterschiedlicher Parteien verwendeten Begriff der „Sozialen Gerechtigkeit“. Ich bitte um Erklärung wie Sie das Thema verstehen, und wie eventuell Ihre Partei zu diesem Thema steht. Nun, da die Kanzlerin argumentiert, Deutschland ist erfolgreich, steht gut da, uns geht es gut, denke ich kann man sich mehr um unsere Kleinsten kümmern.
Beleuchten möchte ich dies daher das Thema aus der Sicht unserer Kinder, nicht der Familien. Ich denke Kinder sind uns allen wichtig, unseren Kindern übertragen wir unsere Schulden und Lasten.
Wenn ich so die Entwicklung betrachte, wachsen doch sehr viele Kinder nicht in einer „Familie“ auf. Der Anteil der Alleinerziehenden scheint zuzunehmen. Bereits in jungen Jahren wird von Kindern sehr viel erwartet, …, das erzeugt Druck und Stress. Teilweise dürfen oder müssen sie schon abgegeben werden, wenn sie noch nicht einmal gehen oder sprechen können. Eventuell benötigen wir ein ESF Programm „Gesellschaftswert Kinder“, vergleichbar dem Programm „Unternehmenswert Mensch“.
Ich bin eher zur Auffassung gelangt, dass hier etwas im Argen liegt und akuter Handlungsbedarf bestehen dürfte. Warum dem so sein könnte habe ich in einem Dokument zusammengefasst, welches ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle. Sie finden es unter
http://www.kid4.de
im Bereich Zusammenfassung als PDF bereitgestellt. Hier finden Sie natürlich auch weitere Dokumente und Quellenangaben.
Wie stehen Sie zum Thema der Regelbedarfssätze für Kinder, der Gruppe der Kinder unter 6 Jahren?
Sehen Sie die ermittelten Sätze im RBEG als verfassungskonform an und inwieweit rechtfertigen Sie Versteilungsschlüssel, wie z.B. der neue OECD Schlüssel oder die anderen wie S1 bis S4?

Sehen Sie einen akuten Handlungsbedarf bei den Hartz 4 Sätzen und würden Sie an der Berechnung etwas ändern wollen, wenn Sie wieder gewählt werden würden, wenn ja was genau?

MfG
Ein interessierter Wähler.

Erich Sand

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Sand,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Die Soziale Marktwirtschaft als Grundlage der sozialen Gerechtigkeit ist und bleibt für uns Maßstab unseres Handelns. Freiheit und Verantwortung, Wettbewerb und Solidarität sind untrennbar miteinander verbunden. Es ist wichtig, denen zu helfen, die unverschuldet in Not geraten, aber es ist ebenso wichtig, den Menschen Selbstständigkeit und Eigenverantwortung für sich und ihre Angehörigen zu ermöglichen. Solidarität braucht eine ökonomische Basis.

Zudem ist nach unserer Auffassung nach wie vor der Anspruch „Arbeit für Alle“ ein Kernstück sozialer Gerechtigkeit. Arbeit ermöglicht Selbstverwirklichung und ist eine entscheidende Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Alle werden gebraucht; keiner darf ausgegrenzt werden. Die Soziale Marktwirtschaft will Vollbeschäftigung. Diesem Credo fühlen sich CDU und CSU zutiefst verpflichtet.

Jeder, der unverschuldet seine Arbeit verliert und trotz größter Bemühungen den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt über einen längeren Zeitraum hinweg nicht schafft, hat die Unterstützung der Gesellschaft verdient. Wichtig ist aber, dass das Bestreben, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft verdienen zu wollen und sich dafür auch zu engagieren, nicht nachlässt. Denn Perspektivlosigkeit kann ganze Familien erfassen und zu einer Beeinträchtigung der Lebenschancen über Generationen hinweg führen. Dies gilt es zu vermeiden. Das Prinzip des Förderns und Forderns, das derzeit im Rahmen des SGB II für Erwerbsfähige gilt, hilft, diesen Anspruch zu verwirklichen.

Die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene sind verfassungsgemäß. Sie wurden in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren ermittelt. Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und des SGB XII sind wir der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nachgekommen, eine transparente Berechnung des Regelbedarfs bzw. eine nachvollziehbare Begründung zu liefern.

Wir sind davon überzeugt, dass Eltern am besten entscheiden können, wie sie ihre familiäre Lebenssituation, ihre Berufstätigkeit und den Alltag ihrer Familie gestalten. Deswegen finden alle Mütter und Väter unsere Anerkennung und Unterstützung. Ziel unserer Politik ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie ihre Vorstellungen auch umsetzen können. Im Zentrum aller Bemühungen muss dabei das Wohl des Kindes stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär