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Frage von Ottmar M. •

Frage an Christian Schmidt von Ottmar M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Guten Tag Herr Schmidt,

der neue südafrikanische UN-Botschafter Sanggu erklärt (BILD 04.01.12), die NATO habe in Libyen die Grenzen ihres Mandates überschritten und fordert entsprechende Untersuchungen zu Menschenrechtsverletzungen. Die NATO bestreitet die Vorwürfe. Warum soll es keine internationalen Untersuchungen geben? Es wurde doch gerade wegen der Menschenrechte bombardiert. Gerade CDU/CSU erklären dem Bürger, wenn es um Gesetzesverschärfungen zur Überwachung der Bürger geht, wer unbescholten sei, habe nichts zu befürchten. Wenn die NATO sich nichts vorzuwerfen hat, warum soll eine internationale Untersuchung dies nicht bestätigen? Im Übrigen fordern auch China und Rußland entsprechende Untersuchungen. Eine Untersuchung auf Forderung des libyschen Übergangsrates, wie es sich NATO vorstellt, wird es nicht geben. Der Übergangsrat ist schließlich durch das Eingreifen der NATO an die Macht gekommen und dürfte kein Interesse an einer Untersuchung haben. Wo, Herr Schmidt, geht aus der UN-Resolution 1973 hervor, daß die NATO auf Seiten einer Partei in einen Bürgerkrieg, auch, wie in zahlreichen Medien gemeldet wurde, mit Bodenkommandos eingreifen darf? Die Behauptungen der NATO, die den Angriff auf Jugoslawien rechtfertigen sollten, hielten einer genauen Betrachtung leider auch nicht stand. Nach offiziellen Angaben gab es dort 1500-2000 zivile Bombenopfer, ca. 250000 vertriebene Serben aus dem Kosovo, das waren die Ergebnisse des Krieges. Gemessen an den Behauptungen, war das, was nach mehreren Jahren Prozess gegen Milosevic an gerichtsfesten Beweisen vorgelegt wurde, außerordentlich dürftig. Die Weigerung der NATO, Untersuchungen auf mögliche Kriegsverbrechen durch die Anklägerin des Jugoslawien-Tribunals, del Ponte, vornehmen zu lassen, stärkte das Vertrauen in die NATO nicht. Ist Ihnen zum Beispiel der Angriff auf die Brücke von Vavarin bekannt? Warum will die NATO also keine internationale Untersuchung wegen der Bombardierung Libyens? O. Müller

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Sehr geehrter Herr Müller,

für Ihre Anfrage vom 7. Januar 2012, in der Sie u.a. die Frage nach internationalen Untersuchungen des NATO-Einsatzes in Libyen stellen, danke ich Ihnen.

Am 17. März 2011 wurde die Resolution 1973 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) zur Situation in Libyen verabschiedet. Der Sicherheitsrat stellte in dieser Resolution eine sich verschlimmernde Lage in Libyen, die Eskalation der Gewalt und zahlreiche Opfer unter der Zivilbevölkerung fest. Der Sicherheitsrat gab vor dem Hintergrund der Lageentwicklung in Libyen seiner Entschlossenheit Ausdruck, den Schutz der Zivilpersonen und der von der Zivilbevölkerung bewohnten Gebiete sowie den raschen und ungehinderten Durchlass humanitärer Hilfe und die Sicherheit der humanitären Helfer zu gewährleisten. Dazu ermächtigte er die Mitgliedstaaten u.a., alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um von Angriffen bedrohte Zivilpersonen und von der Zivilbevölkerung bewohnte Gebiete zu schützen.

VN-Sicherheitsratsresolutionen sind völkerrechtlich bindend. Die NATO-geführte Operation UNIFIED PROTECTOR, die das Bündnis gemeinsam mit den Partnerstaaten Katar, Jordanien, Marokko, Schweden und den Vereinigten Arabischen Emiraten durchführte, diente der Durchsetzung der genannten Resolution 1973 (2011).

Die Bundesregierung hat keine Kenntnis davon, ob NATO-Truppen oder gegebenenfalls Soldaten einzelner Staaten mit rein nationalem Auftrag auf libyschem Boden eingesetzt wurden. Die Resolution 1973 (2011) schließt Bodentruppen auch nicht generell aus, sondern lediglich ausländische "Besatzungstruppen".

Schließlich verweigert sich die NATO keinesfalls einer Untersuchung der Vorgänge in Libyen. Vielmehr ist eine internationale Libyen-Untersuchungskommission der VN unter Leitung des Richters Kirsch tätig. Diese Untersuchungskommission hat am 11. November 2011 und am 15. Dezember 2011 umfängliche Fragen an die NATO gestellt, die am 23. Januar 2012 durch die NATO beantwortet wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB