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Frage von Werner K. •

Frage an Christian Schmidt von Werner K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Christian Schmidt,
heute habe ich in der Fränkischen Landeszeitung gelesen, dass im September (vor oder nach der Bundestagswahl?) in Ansbach-Katterbach wieder die so genannte „Lärmschutzkommission“ tagt, bei der es um den Schutz der Bevölkerung vor zu großer Lärmbelastung durch Hubschrauberübungsflüge gehen soll.
Wir als betroffene haben schon von unzählige solcher leider nicht öffentlich tagenden „Kommissionen“ gehört, doch der Hubschrauberlärm nahm stetig zu und verbreitet sich nun nicht mehr „nur“ auf die so genannten Platzrunden, er dehnt sich über den Landkreisen AN und NEA aus wie ein Krebsgeschwür.
Die Lärmbelastungen schaden bereits der Gesundheit, besonders wenn zur Nachtzeit Spitzenwerte von über 80 dB(A) gemessen werden und man permanent aus dem Schlaf gerissen wird!
Anzeigen wegen nächtlicher Ruhestörungen und durch den Lärm verursachten vorsätzlichen Körperverletzungen (weil jahrelangen Beschwerden keine Besserungen brachten) werden von der Staatsanwaltschaft als „Ordnungswidrigkeit“ abgetan und die Strafanzeigen eben wegen der „vorsätzlichen Körperverletzungen“ mit dem Hinweis nicht weiterverfolgt, weil auf die „Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit“ verzichtet wird.
Nun meine Frage an Sie mit der Bitte um zeitnahe Beantwortung noch vor der Bundestagswahl:
Ist die unter dem Fluglärm leidende Bevölkerung schutzlos der US-Army ausgeliefert, deren Hubschrauber-Flug-Übungen über unseren Köpfen nichts mit einer in den 2+4-Verträgen verankerten Unterstützung der Bundeswehr bei der Landesverteidigung zu tun haben?
Wollen Sie darauf hinwirken, dass zum Schutze der Bevölkerung das NATO-Truppenstatut zumindest in Teilen gekündigt und neu verhandelt und dass dabei festgelegt wird, auch Mitglieder der Gaststreitkräfte deutscher Gerichtsbarkeit zu unterwerfen?
Wollen Sie im Falle einer Wiederwahl ihrem Eid entsprechend „Schaden vom Volk abwenden“?
Mit friedlichen Grüßen
Werner Kopper

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kopper,

Sie haben seit Ende 2006 bei Behörden des Bundes und bei Ministerien in zahlreichen Schreiben detailliert Auskunft zum militärischen Flugbetrieb der US-Streitkräfte in Ansbach-Katterbach eingefordert.

Auf Ihre Anfragen erhielten Sie mehrere sehr ausführliche Antwortschreiben, wobei auch die Hintergründe und Grundlagen für den militärischen Flugbetrieb in Deutschland dargestellt wurden.

Darüber hinaus wurden zur Beantwortung Ihrer Fragen umfangreiche Auswertungen konkreter Übungsflüge durchgeführt, die jedoch in keinem Fall zum Nachweis eines Verstoßes gegen gültige Flugbetriebsbestimmungen führten.

Zu den nunmehr von Ihnen erneut angesprochenen Sachverhalten wurde Ihnen von mir mit Schreiben vom 15. Februar 2007 sowie von Herrn Bundesminister Dr. Jung im Forum „Abgeordnetenwatch.de“ am 22. Oktober 2007 und am 7. Januar 2009 bereits umfassend geantwortet. Die Sachlage ist unverändert. Daher betrachte ich die Angelegenheit als abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB