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Frage von Anton H. •

Frage an Christian Schmidt von Anton H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Betrifft: Glyphosat - Gefahr oder nicht?

Sehr geehrter Herr Schmidt,

kann es sein, dass bei der Anwendung von Glyphosat die Bevölkerung Risiken ausgesetzt wird, wodurch Gesundheitsschädigungen bewirkt werden können?

Oder kann das ausgeschlossen werden - von Ihnen, der ECHA oder von den entsprechenden Unternehmen?

Ich habe Kenntnis, dass die ECHA ncht ausschließen kann, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen könnte, beispielsweise, wenn Messmethoden feiner werden, dass Glyphosat für den Menschen gesundheitsschädlich sein könnte.

Falls dies aber doch ausgeschlossen werden kann, wäre es doch sinnvoll, gegenüber der Bevölkerung eine Garantie abzugeben, dass jedem Bürger / jeder Bürgerin Schadensersatz und Schmerzensgeld bezahlt werden, falls sich evtl. später herausstellen sollte (zum Beispiel wenn Messmethoden feiner werden bzw. wenn ausreichend viele entsprechende Studien vorliegen -beim Zigaretten Rauchen war man wegen der unterschiedlichen Studienlage seitens der Wirtschaft und der Politik verständlicher Weise auch erst sicher, als man es wissenschaftlich nicht mehr leugnen konnte, dass Zigaretten Rauchen gesundheitsschädlich/kanzerogen ist-), dass Glyphosat gesundheitsschädlich ist.

Zur Beruhigung der Bevölkerung könnten doch Sie persönlich, das Bundesumweltministerium, die ECHA (die will allerdings nicht, weil es sich, wie oben bereits erwähnt, zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. mit besseren Messmethoden, herausstellen könnte, dass Glyphosat für den Menschen unmittelbar oder mittelbar gesundheitsschädlich ist) und die verantwortlichen Firmen eine entsprechende Garantie erklären, dass jeder Bürger/ jede Bürgerin, die Folgen von Glyphosat ausgesetzt wird, Schadensersatz und Schmerzensgeld erhält.

Wie stehen Sie zu einem generellen, ausnahmslosen Verbot von Glyphosat?

Und wie stehen Sie zu meinem Vorschlag?

Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Anton Huber

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Die Prinzipien der Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen sowie der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union sind durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgelegt. In Artikel 4 – Anforderungen und Bedingungen für die Genehmigung – ist u. a. festgelegt, dass Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Tieren oder das Grundwasser und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben. Dies gilt auch für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat.

Die Risikobewertung von Glyphosat im Rahmen der Erneuerung der Genehmigung hat unter Zugrundelegung aller vorliegenden Studien ergeben, dass diese Bedingungen erfüllt sind und Glyphosat somit erneut genehmigungsfähig ist. Die von Ihnen angesprochene Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat dazu erst kürzlich festgestellt, dass Glyphosat nicht als krebserregend, nicht als fortpflanzungsschädigend und nicht als mutagen einzustufen ist. Die Bewertung der ECHA ist dabei in einer Linie mit den Bewertungen der übrigen für Pflanzenschutzmittel zuständigen europäischen, internationalen und nationalen Organisationen und Behörden. Das von Ihnen, Herr Huber, erwähnte generelle und ausnahmslose Verbot von Glyphosat wäre daher durch die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wissenschaftlich und rechtlich nicht abgedeckt.

Mit Artikel 21 – Überprüfung der Genehmigung – sieht die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vor, dass die Genehmigung eines Wirkstoffes z. B. aufgrund neuer wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse jederzeit überprüft und ggf. aufgehoben oder geändert werden kann. Sollte sich also nach Vorlage und Prüfung neuer bisher nicht bewerteter Studien zu Glyphosat ergeben, dass die o. g. Genehmigungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, so ist ein Widerruf der Genehmigung grundsätzlich jederzeit möglich. Die aktuelle Bewertung von Glyphosat gibt dazu derzeit aber keinen Anlass. Die 100-prozentige Garantie gibt es nicht. Das wissen Sie und ich aus allen Bereichen des Lebens. Nach strengen wissenschaftlichen Maßstäben besteht aber kein Hinweis auf evidente, relevante Gesundheitsgefahren.

Ich kann Ihnen, Herr Huber, versichern, dass ich am Grundsatz, sachliche Entscheidungen auf Basis wissenschaftlich belastbarer Erkenntnisse zu treffen, weiterhin festhalten werde und dass für mich und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, der Schutz und die Gesundheit des Menschen an erster Stelle stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister