Wie stehen sie zum AFD Verbot?
Sehr geehrter Herr Petry,
wie positionieren Sie sich zum Antrag für ein Verbotsverfahren gegen die AfD?
Sehen Sie ein solches Verfahren als wirksames Mittel gegen verfassungsfeindliche Tendenzen oder überwiegen für Sie die Risiken? Welche Chancen und Gefahren erwarten Sie von einem möglichen AfD-Verbot für unsere Demokratie?
Gibt es aus Ihrer Sicht Alternativen zu einem Verbotsverfahren im Umgang mit extremistischen Strömungen in der Partei? Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens ein?
Welche Folgen hätte ein Verbot Ihrer Meinung nach für die politische Landschaft und den gesellschaftlichen Zusammenhalt? Befürchten Sie eine potenzielle Radikalisierung von AfD-Anhängern?
Wie bewerten Sie die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot in Deutschland? Halten Sie diese für angemessen oder sehen Sie Änderungsbedarf?
Welche Rolle sollte der Bundestag in dieser Debatte einnehmen? Wie sehen Sie Ihre persönliche Verantwortung als Abgeordnete(r)?
Mfg
R.

Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema.
Die AfD vertritt aus meiner Sicht rechtsextreme und verfassungsfeindliche Positionen. Ihre Mitglieder sowie die ihrer Jugendorganisation pflegen offen und aktiv den Austausch mit rechtsextremen Kreisen. Es ist daher folgerichtig, dass der Verfassungsschutz auf Bundes- und Länderebene die AfD beobachtet und sie als rechtsextremen Verdachtsfall – teils sogar als gesichert rechtsextrem – einstuft. Derzeit liegt ein Verfahren zur Einstufung der gesamten Partei als Verdachtsfall beim Oberverwaltungsgericht Münster, dessen Entscheidung Ende Februar erwartet wird. Eine solche Einstufung erlaubt auch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel zur Beobachtung der Partei.
Unser Grundgesetz bietet mit Artikel 21 Absatz 2 ein starkes und bewusst mit hohen Hürden versehenes Instrument, um verfassungswidrige Parteien zu verbieten. Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung können ein solches Verfahren initiieren, die Entscheidung liegt jedoch ausschließlich beim Bundesverfassungsgericht. Ich befürworte die Prüfung eines Verbotsverfahrens, denn die AfD zeigt immer wieder, dass sie unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung untergräbt. Ob die Partei tatsächlich verfassungswidrig ist, entscheidet jedoch allein das Bundesverfassungsgericht – und nicht der Bundestag oder die öffentliche Meinung.
Unabhängig von einem möglichen Verbotsverfahren halte ich es für entscheidend, dass wir als Demokratinnen und Demokraten geschlossen und entschlossen auf politischer Ebene gegen die AfD vorgehen. Ein Parteiverbotsverfahren ist ein langer und komplexer Prozess, der sich über Jahre hinziehen kann. Sollte eine Klage scheitern, könnte dies der AfD sogar zusätzlichen Auftrieb verschaffen. Deshalb ist ein Höchstmaß an Rechtssicherheit unabdingbar, bevor ein solcher Schritt unternommen wird.
Die AfD spaltet unsere Gesellschaft, verbreitet Hass und untergräbt das Vertrauen in demokratische Institutionen. Diesen Entwicklungen müssen wir mit klarer politischer Haltung, überzeugenden Argumenten und einer Politik der sozialen Gerechtigkeit entschieden entgegentreten. Es geht darum, nicht nur gegen die AfD vorzugehen, sondern auch die Ursachen für den Zulauf zu rechtsextremen Positionen zu bekämpfen – durch Bildung, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Stärkung demokratischer Werte.
Vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Frage und Ihrem Engagement für unsere Demokratie einsetzen. Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Petry