(...) Die Sitzzahl eines Landes im Europaparlament ist an die tatsächliche Bevölkerungsgröße anzupassen. Deutschland wird dann nicht mehr benachteiligt. Zum anderen muß ab einer gewissen Größe des Geldbetrags und bei Entscheidungen wie Eingriffen in das Grundgesetz der Bundestag und Bundesrat zustimmungspflichtig werden- so wie es derzeit auch bei EU-unabhängigen Grundgesetzänderungen der Fall ist. (...)
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