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Antwort 12.07.2024 von Christian Bernreiter CSU

Die Schülerbeförderung wird durch den Aufgabenträger organisiert und sichergestellt. Die Familienbelastungsgrenze wurde auf 320 Euro abgesenkt.

Frage von Christiane M. • 08.07.2024
Wann wird die angekündigte Änderung kommen?
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Antwort 18.07.2024 von Christian Bernreiter CSU

Die Schülerbeförderung wird gemäß KoaV insg. überprüft. Die interm. Überprüfung hat bereits begonnen. Ein Zeitpunkt für ein Ende kann noch nicht genannt werden.

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Antwort 12.07.2024 von Christian Bernreiter CSU

Die Schülerbeförderung wird durch den Aufgabenträger organisiert und sichergestellt. Die Familienbelastungsgrenze wurde auf 320 Euro abgesenkt.

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Antwort 24.06.2024 von Christian Bernreiter CSU

Die Frage liegt nicht in meinem fachlichen Zuständigkeitsbereich und meinem politischen Schwerpunkt. Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Kollegen.

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Antwort 08.07.2024 von Christian Bernreiter CSU

Aufgrund der gesetzl. Vorgaben kann mit der Wohnraumförderung nur die Schaffung von Wohnraum gefördert werden. Die BayernLabo bemüht sich um Unterstützung.

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Antwort 08.07.2024 von Christian Bernreiter CSU

In Gebieten mit erhöhtem Bedarf kommt das Benennungsverfahren zur Anwendung. Lt. Rechtsprechung darf die bisherige Wohndauer nur ergänzend berücksichtig werden.