
Da aus der Anfrage keine konkreten Angaben hervorgehen, kann keine inhaltliche Prüfung vorgenommen werden. Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde.
Atelier Krammer
Da aus der Anfrage keine konkreten Angaben hervorgehen, kann keine inhaltliche Prüfung vorgenommen werden. Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde.
Die für die Anpassung der Einkommensgrenzen des ersten Förderungswegs erforderliche Gesetzesänderung des BayWoBindG ist bereits in Vorbereitung.
Bayern steht für einen konsequenten Vollzug der geltenden Gesetze und leistet gleichzeitig einen großen Beitrag, Menschen Obhut zu gewähren, die berechtigt Schutz vor Krieg, Vertreibung und politischer Verfolgung suchen
Bedarfsgerechte Car-Sharing-Angebote haben das Potential, den fließenden und vor allem den ruhenden Verkehr zu entlasten.