Einführung der pauschalen Beihilfe - Was hindert Sie an der Umsetzung?
Sehr geehrter Herre Berger,
seit 2019! wird in NRW über die Einführung der „pauschalen Beihilfe“ in NRW diskutiert.
Es steht im aktuellen Koalitionsvertrag der Landesregierung.
Die einzige erkennbare Bewegung war, dass die kleinste Fraktion im Landtag im Februar 2024 einen Antrag GEGEN die Einführung gestellt hat. Dieser Antrag wurde über 1 Jahr lang debattiert, mit den gleichen Argumenten, die seit 2019 vorliegen!
9 Bundesländer haben die pauschale Beihilfe erfolgreich eingeführt.
Was hindert Sie an der Umsetzung?

Sehr geehrter Herr B.,
die Frage nach der pauschalen Beihilfe trifft nicht ganz mein Fachgebiet. Zur Historie seit, wann wer und wo über das Thema diskutiert oder beschlossen hat, kann ich mich nicht sinnvoll äußern. Sie haben Recht mit dem Hinweis auf unseren Koalitionsvertrag. Die CDU steht klar hinter dem Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Alimentation, Beihilfe und Versorgung. Der Öffentliche Dienst und insbesondere das Berufsbeamtentum leisten einen bedeutenden Beitrag für die Gesellschaft und es ist wichtig, die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes zu erhalten.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung von CDU und GRÜNEN gemeinsam mit den Gewerkschaften einen Prozess zur Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts angestoßen. Dabei werden alle Bereiche des allgemeinen und finanziellen Dienstrechts in den Blick genommen, hierzu gehört auch das Thema Beihilfe. Mit der Einführung einer Pauschalen Beihilfe könnten die sich verändernden Lebensrealitäten insbesondere von Berufseinsteigerinnen und -einsteigern anerkannt werden. In unserem Koalitionsvertrag haben wir daher eine pauschale Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe vorgeschlagen.
Die genaue Formulierung des Koalitionsvertrags lautet:
„Dazu werden wir zur Attraktivitätssteigerung eine einmalige Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses einführen, indem auf Antrag eine pauschale Beihilfe in Höhe des jeweiligen Arbeitgeberbeitrags zu einer Krankenvollversicherung alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe gezahlt wird. Diese Wahlmöglichkeit werden wir zunächst zeitlich befristen und auf ihre Wirksamkeit evaluieren.“
Die Abstimmungen zu diesem Themenkomplex im Rahmen der Modernisierungsoffensive laufen nach wie vor. Die Details sind entsprechend mit den beteiligten Akteuren noch zu klären. Wenn ich das Thema richtig verstanden habe, klingt die Entscheidung dazu deutlich leichter, wie die technische Umsetzung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Berger MdL