
(...) Daneben erscheint der FDP-Bundestagsfraktion die Ausdehnung der Abgabe auf die Betriebsstätten aus wirtschaftspolitischen Gründen abwegig. Warum sollte ein Arbeitgeber mit Rundfunkgebühren für seine Arbeitnehmer belastet werden, wenn diese bereits ihre Abgabe über den Haushalt entrichten? Dies führt zu einer nicht gerechtfertigten Erhöhung der Arbeitsplatzkosten insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, ganz zu schweigen von Unternehmen mit mehreren Kraftfahrzeugen, die durch die Beitragspflicht für Kfz-Fahrzeuge, die unserer Meinung nach wieder stark an eine gerätegekoppelte Abgabe erinnert, ebenfalls mehrfach zahlen müssten. (...)