(...) Ein Mieter muss sich abmelden, wenn er die gemietete Wohnung nicht mehr bewohnt. Das ist auch der Fall bei Vollzug von Untersuchungshaft und Freiheitsstrafe, sofern die bisherige Wohnung während dieser Zeit nicht beibehalten wird. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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