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Christian Ahrendt
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Frage von Hanni H. •

Frage an Christian Ahrendt von Hanni H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Ahrendt,
ich bin 50, Nichtraucher und seit 21 Jahren Wirtin. In meiner Hafenkneipe "Zur Fähre", eine der ältesten Kneipen Europas (anno1332), ist es nicht möglich Raucher und Nichtraucher zu trenne. Sollten sie vor die Tür gehen, wie das in anderen Ländern so üblich ist, sind sie gleich auf der Straße und belästigen meine Pensionsgäste, sowie die Anwohner, da ich nur nachts geöffnet haben. In dieser kleinen Hafenkneipe, 62,53 m vom Hafen entfernt, kann schon seit hunderten von Jahren geraucht werden. Ich habe Angst um die Zukunft dieser Traditionskneipe. Warum muß man die Nichtraucher schützen, meine Gäste kommen freiwillig zu mir? Ich würde gerne in meinem eigenen Haus über das Wohl meiner Gäste selber entscheiden. Nach Befragung meiner Gäste, der größte Teil ist Raucher, wird es eine Katastrophe, wenn das Gesetz im kalten Januar in Kraft tritt.
Meine Kneipe ist international sehr bekannt, gibt es Werbung über Stralsund, bin ich oft dabei. Ich habe eine "PP Kneipe" (von Penner bis Professor), mein Motto ist Toleranz.
Ich bitte Sie und Ihre Fraktion mir und meiner Tradition zu helfen.
Danke, Wirtin Hanni

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Höpner,

vorerst vielen Dank für Ihre interessanten Anmerkungen.

Viele Gastronomen werden zurzeit wahrscheinlich mit ähnlichen Befürchtungen konfrontiert wie Sie und betrachten mit Unmut das Nichtraucherschutzgesetz, das im Januar 2008 auch in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft treten wird.

Seit dem 1. August 2007 herrscht das Rauchverbot bereits in Behörden, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Hochschulen, Krankenhäusern, Sport- und Kulturstätten, Flug- und Fährhäfen sowie in Reha-Einrichtungen und Heimen. Ab dem 1. Januar 2008 soll das Rauchverbot auch in Gaststätten durchgesetzt werden.

Es gibt genug offene Probleme, z.B. die Geltungsbereiche, der Gesetzesvollzug oder die technischen Lösungen für getrennte Räume. Auch kann man noch nicht abwägen, welchen Schaden das Gesetz auf die wirtschaftliche Situation der Gastgewerbebranche haben wird.

Gaststätten mit nur einem Raum hingegen können sich nicht zu "Rauchergaststätten" erklären, die sogenannte Deklarationslösung fällt damit aus, auch sie sind ausnahmslos rauchfrei.

Glücklicherweise kann man erste Bilanzen aus den Erfahrungen anderer EU-Staaten ziehen. Z.B. in Spanien und Italien existiert das Nichtraucherschutzgesetz bereits und es sind bislang keine bleibenden Schäden im gastronomischen Bereich festzustellen. Die Menschen haben sich schnell den neuen Umständen angepasst.

Tatsache ist jedoch, dass mit dem vorliegenden Gesetz der Gastwirt auch zum Vollzugsbeamten des Staates gemacht wird. Verstößt er gegen seine Pflichten als Inhaber des Hausrechts, drohen ihm Strafen bis 10.000 Euro.

Einerseits ist das Nichtrauchergesetz als gute Sache aufgrund der Gesundheitsgefahren aller anderen Besucher zu beurteilen. Andererseits ist es ein Verbotsgesetz, also ein Gesetz, dass ein bestimmtes Verhalten verbietet bzw. für die Gastwirte und Raucher bestimmte Beschränkungen ihrer Freiheit mit sich bringt. Dabei stellt sich im Kern die Frage inwieweit der Staat sich in die Gesundheitsbelange und Freiheitsbelange der Bevölkerung einmischen darf. Eine problematische Angelegenheit.

Lediglich die FDP hatte sich dafür ausgesprochen, es statt per Gesetz über eine freiwillige Selbstverpflichtung des Hotel- und Gaststättengewerbes laufen zu lassen. Als Staat mit Grundrechten wie das Recht auf Selbstbestimmung gehört es zu unseren Aufgaben genügend Aufklärung und Präventionsarbeit zu leisten um davon zu überzeugen, das Rauchen gesundheitsschädlich ist. Eine solche Politik kann auch erfolgreich sein. Dadurch würden ebenfalls die Passivraucher geschützt werden und eine freiheitsbeschränkende Regelung würde überflüssig werden. Leider steigt die Bereitschaft mehr und mehr den Menschen vorzuschreiben, wie sie zu leben haben.

Ich möchte Sie abschließend darauf hinweisen, dass das Thema Nichtraucherschutz unter die Zuständigkeit der Länder fällt. Darum empfehle ich Ihnen sich mit Ihrem Anliegen auch an meinen Kollegen, Herrn Gino Leonhard, von der FDP-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
zu wenden.

Mit freundlichen, liberalen Grüßen
Ihr Christian Ahrendt