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Christel Humme
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Frage von Martin S. •

Frage an Christel Humme von Martin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Humme,

als Sachverhaltsschilderung nachfolgende Erklärung.

Die Stadt Witten hat im Verkehrsausschuss per Beschluss eine öffentliche Straße (Nachtigallstr.) zu einer Fahrradstr. erklärt, die Interessengemeinschaft der Anwohner prüft nun ob dies verhindert werden kann. Kein Anwohner oder Anlieger,
ist darüber direkt informiert worden.
Die Anwohner haben dies erst aus der Presse erfahren.Die Anwohner vermuten, dass mittelfristig die Zufahrt zu ihren Häusern ganz gesperrt werden soll um aus der Straße einen Fahrradweg zu machen. Angeregt worden ist diese Fahrradstr. durch den BDR Bund Deutscher Radfahrer, die hierdurch anscheinend den Radrundweg der Route der Industriekultur ergänzen wollen.
Einen Neubau eines Fahrradweges, anstelle einer Fahrradstr. hat die Stadt Witten mit dem Hinweis, dass kein Geld und keine Flächen zu Verfügung stehen abgelehnt. Diese Problemstellung ist aber Hausgemacht, da die Flächen auf dehnen ein Radweg gebaut werden könnten durch die Stadt, als Ausgleichsflächen für einen anderen Teil des Radweges zu Verfügung gestellt worden ist.

Nun zu meinen Fragen:

- Wie stellen Sie sich dazu, dass durch die Stadt Witten das Recht der Bürger auf
ungehinderten Zugang zu Ihren Häusern verwehrt wird ?
- Wie stellen Sie sich zu Einflussnahmen von Verbänden auf die Stadtverwaltungen ?

Mit freundlichen Grüßen
Martin Symanek

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Symanek,

vielen Dank für Ihre Mail vom 2. Mai 2008.

Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um ein Anliegen, dass die Wittener Kommunal- und nicht die Bundespolitik betrifft. Dennoch habe ich mich für Sie über den aktuellen Sachstand informiert.

Auf Anregung des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) hat der Verkehrsausschuss der Stadt Witten mit Vertretern aller Parteien am 6. Dezember 2007 beschlossen, die Nachtigallstraße zwischen den beiden Bahnübergängen als Fahrradstraße auszuweisen. Die Ausweisung einer Straße als Fahrradstraße bedeutet nicht, dass dort künftig keine Autos oder LKWs fahren dürfen. Es bedeutet, dass Radfahrer Vorrang haben und beispielsweise nebeneinander fahren dürfen. Der Kfz-Verkehr soll auf den Fahrradverkehr Rücksicht nehmen und darf nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren. Ich halte dies für eine praktikable Lösung und sehe daher auch nicht, wie Sie in Ihrer Mail schreiben, die Gefahr, dass so in "Witten das Recht der Bürger auf ungehinderten Zugang zu Ihren Häusern verwehrt wird".

Fahrradstraßen werden gemäß der Verwaltungsvorschrift für die Straßenverkehrsordnung dann eingerichtet, wenn der Radverkehr in diesen Straßen die vorherrschende Verkehrsart ist. Für den genannten Abschnitt der Nachtigallstraße trifft dies zu, da er insbesondere am Wochenende für Familienausflüge genutzt wird. Die Ausweisung als Fahrradstraße soll außerdem das "fahrradfreundliche Klima" Wittens hervorheben.

Im Dezember 2007 haben einige Anwohner des Muttentals gegen diesen Beschluss Einspruch erhoben. Auf Grundlage dieser Einsprüche hat die CDU am 24. April 2008 beantragt, die Einrichtung einer Fahrradstraße auf die Wochenenden zu beschränken, und zwar freitags -- sonntags von 14.00 Uhr -- 22.00 Uhr und an Feiertagen von 6.00 Uhr -- 22.00 Uhr. Über diesen Antrag wird Anfang Juni 2008 im Verkehrsausschuss beraten.

Die Einrichtung eines separaten Fahrradweges ist aus zwei Gründen nicht möglich. Zum einen sind die Eigentumsverhältnisse der an der Straße angrenzenden Grundstücke nicht geklärt. Zum anderen wäre der Bau eines Fahrradweges mit enormen Kosten verbunden, da zusätzlich eine Entwässerung anzulegen wäre. Ihre Befürchtung, dass langfristig aus der Fahrradstraße eine Fahrradweg entstehen könnte, wird weder aus Verwaltungssicht noch aus Sicht der Ratsmitglieder geteilt - und ist auch nicht möglich, da ansonsten die Anwohner lediglich die Zufahrt zu ihren Häusern über Herbede und Vormholz hätten und dies nicht zumutbar wäre.

Ich unterstütze, dass jeder Bürger, jede Bürgerin, jeder Verband und jede Einrichtung der Verwaltung oder den Ratsmitgliedern Vorschläge, Anregungen oder Wünsche unterbreiten kann. Es muss dann eine fachgerechte Prüfung durch die Ratsmitglieder und Verwaltung erfolgen. Dies ist dann die Grundlage für eine demokratische Entscheidung.

Für weitere Rückfragen zur Fahrradstrasse Nachtigallstraße empfehle ich Ihnen, sich direkt mit den dafür zuständigen Mitgliedern des Verkehrsausschusses bzw. den Vertretern der im Wittener Stadtrat vertretenen Parteien in Verbindung zu setzen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der SPD vor Ort finden Sie unter www.spd-witten.de . Weitere Kontakte finden Sie im Internet unter: www.witten.de unter der Rubrik "Rathaus".

Mit freundlichen Grüßen
Christel Humme