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Frage von Gerhard R. •

Frage an Christel Humme von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Anwendung des SGB IX im Rechtsumfeld des SGB II

Festzustellen ist in vielen regionalen Bereichen im Zuge der beruflichen Rehabilitation, ja der beruflichen Erstausbildung Behinderter, so diese in den Rechtsbereich des SGB II geraten, dass durch die ARGEn/JobCenter weder eine qualifizierte Integrationsberatung noch angemessene Maßnahmen zur Eingliederung zu verzeichnen sind (§ 24 – 37, 97 ff SGB III i. V. M. §§ 33 ff SGB IX), ganz im Gegensatz zum Grundanliegen des SGB IX! So wird nahezu regelmäßig rechtswidrig Leistungsentzug gem. § 7 (5) SGB II vollzogen, sobald betroffene Behinderte Maßnahmen im Sinne der §§ 6a, 33 ff SGB IX in Anspruch nehmen!
Dazu beispielhaft Urteile:
L 3 AS 61/11 B
L 6 AS 168/08
S 38 AS 4463/10
Insofern ist mit Einführung des SGB II für den betroffenen Personenkreis nach § 2 SGB IX eine z. T. existenzgefährdende und menschenunwürdige Verschlechterung der Situation festzustellen.

Wie stellen Sie, wie stellt Ihre Fraktion sowie die betroffenen Ausschüsse sicher, das sowohl Rechtseinheitlichkeit im Sinne des Art. 3 (1) GG i. V. m. SGB IX sichergestellt ist;
als auch dem Grundrechtsanspruch aus Art 3 Abs. 3 letzter Halbsatz auch nur im Kern vollzogen wird..

Es ist m. E. nicht nachvolziehbar, das wiederum die Rechtsprechung, im Zweifel die der höchsten deutschen Gerichtsbarkeit wesentliche Entscheidungs- und Handlungsunzulänglichkeiten von Mandatsträgern im Rahmen eindeutiger Rechtssetzung auszugleichen haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerhard Roloff, ehrenamlt. Berater SGB I, II, III, IX,...

Diese Anfrage richte ich gleichlautend an Ihre Amtskolleginnen
Brigitte Pothmer (B90 Grüne) per eMail
Dr. Eva Högl (SPD)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Roloff, herzlichen Dank für Ihre Mail.

Als direkt gewählte Abgeordnete des nördlichen Ennepe-Ruhr-Kreises in NRW konzentriere ich mich neben meiner Arbeit als stellvertretende Ausschussvorsitzende und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie dem Vorsitz der AG Gleichstellungspolitik meiner Fraktion auf die zahlreichen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger "meines" Wahlkreises, die mich per Post, Mail, Telefon oder auch über Abgeordnetenwatch erreichen.

Daher bitte ich um Ihr Verständnis, wenn ich Sie mit Ihrer Nachfrage zur Anwendung des SGB IX im Rechtsumfeld des SGB II an die für Ihren Wohnort Berlin zuständigen Bundestagsabgeordneten verweise. Diese finden Sie in diesem Portal oder auf der Internetpräsenz des Bundestages unter folgendem Link:
http://www.bundestag.de/bundestag/wahlen/wahlkreise09/index.html?wknr=077

Mit freundlichen Grüßen
Christel Humme