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Frage von Michael G. •

Frage an Christel Humme von Michael G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Humme,

zu Ihrer Antwort bzgl. der Verdienstunterschiede zwischen Mann und Frau an den Herrn Beleanu muss ich noch einmal nachhaken:

1.: Sie führen ua. als Beleg des Verdienstunterschieds www.destatis.de an. Auf der Webseite von destatis ist aber zu lesen: "Aussagen zum Unterschied in den Verdiensten von weiblichen und männlichen Beschäftigten mit gleichem Beruf, vergleichbarer Tätigkeit und äquivalentem Bildungsabschluss sind damit nicht möglich."

2.: Herr Belenau fragt nach den wohl wesentlich wichtigere Tatsachen, dass Männer nun wesentlich weniger Geld zur Verfügung steht als Frauen. Auf diese Frage gehen Sie leider gar nicht ein.

Bei allen von Ihnen als Beleg für die scheinbare Benachteiligung von Frauen im Berufsleben (wobei bei jeder halbwegs objektiven Statistik grundsätzlich eine Benachteiligung von Frauen nur in unbereinigten Gegenüberstellungen feststellt, was realitätsfremd ist)
Viel wichtiger für jeden Menschen in diesem Land, ist doch, was am Anfang des Monats zum "Ausgeben" zur Verfügung steht. Hier sind nun eben Männer im Nachteil.

Wollen, oder können Sie bzw. die SPD als Ganzes, diese Frage nicht beantworten, bzw. zweifeln Sie die Richtigkeit dieser Statistik an?

Warum führen Sie Statistiken an, die die Gegenüberstellung des Einzelnen gar nicht ermöglichen?

Artikel 3 des Grundgesetzes soll Benachteiligung ausräumen. Wer aber ist nun benachteilig? Derjenige, der nach dem Papier mehr verdient, oder derjenige, der mehr Geld in der Tasche zur Verfügung hat? In Sachen Hartz 4 wird von der SPD ebenso proklamiert: „Es ist wichtig, wie viel Geld am Ende in der "Tasche" des Einzelnen landen würde“.

Komisch auch, dass Artikel 3 GG immer dann angeführt wird, wenn er effektive Benachteiligungen von Männern rechtfertigen soll. Bei Wehrdienst, Familienrecht etc., so kommt es mir vor, ist genau dieser Paragraph nicht mehr ganz so wichtig für "Gleichberechtigung" zu sorgen.

Ich mich für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
M. Gaese

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gaese,

habe Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Für mich steht außer Frage, dass auch die 23,2 Prozent Lohnlücke eine Form von Diskriminierung darstellen, selbst wenn Sie auf strukturelle Bedingungen zurückzuführen sind. Daher besteht nach wie vor die dringende Notwendigkeit, an den Strukturen etwas zu verändern. Das ist kein persönlicher Angriff oder eine Kampfansage an die „die Männer“, wie es einige - so scheint es mir - gerne interpretieren. An dieser Stelle muss der Staat nach Artikel 3 Abs. 2 GG tätig werden, um eine bestehende Benachteiligung von Frauen und Männern zu beheben. Darüber hinaus ist mittlerweile auch nachgewiesen worden, dass noch eine nicht strukturell erklärbare Lohnlücke übrig bleibt - die Werte schwanken zwischen 8 und 13 Prozent. Das sind aktuelle Ergebnisse repräsentativer Studien. Diese Daten nehme ich ernst - und mit mir die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker alle Fraktionen im Deutschen Bundestag. Es sind sich alle in der Analyse einig, nur gibt es Unterschiede in den Handlungsoptionen, die sich daraus ergeben. Ich möchte Sie hierzu beispielsweise auf die Debatte „Chancengleichheit von Frauen und Männern“ im Deutschen Bundestag vom 12. November 2010 verweisen: http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/17072.pdf

Darüber hinaus bin ich in meiner Antwort auf den von Herrn B. angesprochenen Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen eingegangen. Er begründete den Unterschied mit dem Erhalt von Unterhalt. Ich sehe hier jedoch zur Entgeltdiskriminierung keinen Zusammenhang. Der Unterhalt wird in erster Linie für die Versorgung des Kindes gezahlt. Die Mutter hat daher auch mehr Ausgaben als der Vater. Wir sollten in der Diskussion aufpassen, dass unterschiedliche Themen und Lebensbereiche nicht miteinander vermischt werden. Ich betone es gerne noch einmal: Es gibt nachgewiesen Benachteiligungen für Frauen, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt.

Mit freundlichen Grüßen

Christel Humme