
(...) Gemeinnützigkeit ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Durch die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit für eine Körperschaft (Verein, GmbH, Stiftung etc.) fördert der Staat soziales, kulturelles und gesellschaftliches Engagement. Er verzichtet mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit auf Steuereinnahmen. (...)