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Christel Happach-Kasan
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Frage von Dagmar de R. •

Frage an Christel Happach-Kasan von Dagmar de R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Happach-Kasan,

einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 26. Juni d.J. entnehme ich, dass im Bundestag angeblich ein Antrag der Oppositionsparteien abgelehnt worden sei, bei dem es um den möglichen Auftrag an die Bundesjustziministerin Leutheusser-Schnarrenberger ging, sich bezugs des Falles „Gustl Mollath“ an den Menschenrechtsausschuss zu wenden.

Dem Artikel entnehme ich weiterhin, dass dieser Antrag mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt worden sei.

Ich hätte gerne gewusst, ob Sie an dieser Abstimmung teilgenommen und im Sinne der Ablehnung votiert haben und wenn beides zutrifft, welche persönliche Begründung Sie jenseits des Ihnen qua Parteizugehörigkeit auferlegten Abstimmungsverhaltens für dieses Votum gefunden haben.

Über eine kurzfristige Beantwortung würde ich mich sehr freuen. Bei Nichtbeantwortung gehe ich selbstverständlich davon aus, dass Sie mein Schreiben, so wie auch schon die Vorlage zu dem erwähnten Antrag, ganz schlicht überlesen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar de Raad

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau de Raad,

ich habe mich auf Ihr Schreiben hin, bei Frau Marina Schuster, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und Sprecherin für Menschenrechte der FDP-Bundestagsfraktion, über die Behandlung des Falls Gustl Mollath im Menschenrechtsausschuss informiert. Am Mittwoch, dem 26. Juni, ist im Ausschuss von den Grünen eine Unterrichtung über den Fall Gustl Mollath durch die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser Schnarrenberger beantragt worden. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition von der Tagesordnung abgesetzt. Der Fall Gustl Mollath war nicht Thema im Plenum des Bundestages.
Ich bin Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und nicht Mitglied im Menschenrechtsausschuss. Daher habe ich an dieser Abstimmung nicht teilgenommen.
Abgeordnete sind nach dem Grundgesetz § 38 (1) "nur ihrem Gewissen unterworfen". Die FDP kann keinem Abgeordneten ein bestimmtes Abstimmungsverhalten auferlegen. Auch wenn in der Öffentlichkeit viel über den so genannten Fraktionszwang gesprochen wird, es gibt ihn nicht. Abgeordnete fühlen sich allerdings verpflichtet, es ihrer Fraktion vorab mitzuteilen, wenn sie anders, als dies die Fraktion vereinbart hat, abstimmen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Happach-Kasan