(...) Ausbauplan für die Staatsstraßen in die erste Dringlichkeit aufgenommen worden. Die Maßnahmen der ersten Dringlichkeit sollen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zum Jahr 2010 umgesetzt sein. Da jedoch die Haushaltsmittel für den Straßenbau begrenzt sind, muss bei der Umsetzung auch der ersten Dringlichkeit nach gewissen Kriterien vorgegangen werden. (...)
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