(...) Dass der Leinenzwang, wie er vor Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes gegolten hat, nicht konsequent durchgesetzt worden ist, halte ich für kein stichhaltiges Argument. Das Verhältnis zwischen Hundehaltern und anderen Nutzern von Grünanlagen war 2005 eben nicht mehr unproblematisch, sonst hätte die Bürgerschaft sich nicht damit befassen müssen, ein Hundegesetz zu erarbeiten. Angesichts der bestehenden Konflikte und der Sensibilisierung der Öffentlichkeit wäre die einzige Alternative zu einer neuen Regelung gewesen, die geltende konsequent anzuwenden. (...)
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