Im Dezember 2023 hat der Europäische Rat die historische Entscheidung getroffen, mit der Ukraine Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung einer Reihe von verbindlichen Kriterien. Von der Ukraine als künftigem Mitgliedstaat wird erwartet, dass sie sich die Werte zu eigen macht, die in Artikel 2 des Vertrags über die EU aufgeführt sind:
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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