(...) In allen öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Sporthallen, Gaststätten und Diskotheken sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt ein striktes Rauchverbot. In Restaurants, Kneipen und Diskotheken kann das Rauchen in abgetrennten Nebenräumen weiter ermöglicht werden. (...)
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