Werden Sie 2030 den Palantir-Vertrag nach Ablauf verlängern oder beenden – und wie garantieren Sie, dass Ihre Ankündigung kein bloßes Wahlkampfversprechen bleibt?
Der Palantir-Vertrag wurde im März 2025 geschlossen und gilt bis März 2030. Die nächste Legislaturperiode dauert – bei Wahl am 08.03.2026 – bis 2031. Damit endet der Vertrag etwa ein Jahr vor Ablauf der Legislatur.
Ihre Landtagsfraktion hat den Vertrag mit der gesetzliche Grundlage ermöglicht. Gleichzeitig wird auf einen unverbindlichen Entschließungsantrag verwiesen, der eine spätere europäische Lösung in Aussicht stellt, aber keinerlei Rechtsbindung entfaltet.
Rechnerisch ergeben sich zwei Optionen:
Entweder der Vertrag läuft regulär bis 2030 und Sie stehen dann vor der Verlängerungsentscheidung – oder Sie beenden ihn aktiv vorzeitig mit finanziellen und politischen Folgen.
Sie kündigen öffentlich an, Palantir verhindern oder abschaffen zu wollen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Klarheit:
Werden Sie 2030 verlängern oder beenden?
Und welche konkrete, überprüfbare Festlegung treffen Sie heute, damit Ihre Ankündigung nicht nach der Wahl relativiert wird?

