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Carsten Schneider
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Frage von Oliver D. •

Frage an Carsten Schneider von Oliver D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schneider, wie bewerten Sie den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 256/08 -? Würden sie nach dieser Entscheidung des BVGs erneut für die Vorratsdatenspeicherung stimmen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dänzig,

in seinem Beschluss vom 11. März 2008 hat das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen die Paragraphen 113 a und 113 b des Telekommunikationsgesetzes dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur teilweise stattgegeben.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für den Zeitraum von sechs Monaten zulässig bleibt. Das Gericht sah keinen Anlass dazu, die Speicherung der Verkehrsdaten vorläufig bis zu dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde auszusetzen. In der Speicherung der Daten allein sah das Bundesverfassungsgericht keinen schwerwiegenden oder irreparablen Nachteil, der eine Aussetzung der Datenspeicherung im Wege einer einstweiligen Anordnung rechtfertigen würde.

Stattgegeben hat das Bundesverfassungsgericht dem Eilantrag allerdings in Bezug auf die Frage, in welchen Fällen die Telekommunikationsdaten an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden dürfen: Nur wenn der Verdacht auf eine schwere Straftat vorliegt - wie etwa Mord, Geiselnahme oder Kinderpornographie - dürfen die Daten an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben werden. Bei weniger schweren Delikten muss von einer Weitergabe der Daten an die Strafverfolgungsbehörden bis zu einer Entscheidung des Gerichts über die Verfassungsbeschwerde abgesehen werden.

Da die Bundesregierung dem Bundesverfassungsgericht bis zum 1. September 2008 über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherungen berichten soll, kann mit einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gegen die so genannte Vorratsdatenspeicherung nicht vor Jahresende 2008 gerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Schneider

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