Nach Auskunft der Verwaltung der Stadt Braunschweig war eine Ausschreibung nicht erforderlich, da der Grundstückswert von einem qualifizierten Sachverständigen gemäß den einschlägigen Bestimmungen ermittelt worden ist.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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