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Antwort 21.07.2009 von Carsten Müller CDU

(...) Die Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischem Material im Internet ist die logische Konsequenz der rechtsstaatlichen Regeln, die eben auch für das Internet gelten. Ebenso wie bei strafbewehrten Druck-Erzeugnissen müssen auch bei digitalen Erzeugnissen sowohl die Vertriebswege als auch das strafbewehrte Material gekappt bzw. (...)

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Antwort 26.06.2009 von Carsten Müller CDU

(...) Der Begriff „Internetsperre“ ist durchaus richtig gewählt. Die Sperrungen blocken den Zugriff auf bekannte Kinderpornoseiten - egal, wo auf der Welt die Anbieter der Inhalte sitzen. (...)

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Antwort 29.05.2009 von Carsten Müller CDU

(...) Eine EU-Richtlinie sieht dies europaweit bis 2014 vor. Jagdspiele wie Laserdrome und Paintball sollen, so lange eine Gefährlichkeit nicht nachgewiesen wird, weiterhin erlaubt bleiben. Ich unterstütze diese Vorgehensweise ausdrücklich. (...)

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Antwort 26.06.2009 von Carsten Müller CDU

(...) Richtig ist, das Zugangsanbieter nur die Seiten sperren, die vom Bundekriminalamt verschlüsselt auf laufend aktualisierten Listen zur Verfügung gestellt werden. Was gesperrt wird, legt allein das Bundeskriminalamt fest und damit liegt auch beim BKA die vollständige Haftung. Das BKA muss konsequent dokumentieren, wie die Liste erstellt wird, damit es gerichtsfest ist, das steht so auch im Gesetzentwurf. (...)

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Antwort 24.04.2009 von Carsten Müller CDU

(...) Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes zufolge sind 20 Prozent der Nutzer kinderpornografischer Angebote harte Pädokriminelle, 80 Prozent dagegen Gelegenheitssurfer, die allerdings durch den zunehmenden Konsum kinderpornografischen Materials immer tiefer in die Szene hineingeraten. Zugangssperren treffen die Anbieter der Kinderpornografie letztendlich doch sehr empfindlich, weil sie dadurch tatsächlich Geld verlieren. Der benötigte Zeitaufwand für den Aufbau immer neuer Seiten stört den verbreiteten Aufbau organisierter Internetkriminalität. (...)