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Carsten Linnemann
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Frage von Philip M. •

Warum werden mit dem derzeitigen Referentenentwurf des PNOG die Möglichkeiten für Leistungen durch Landesrechtlich zugelassene Dienste weit eingeschränkt?

Heute können landesrechtlich zugelassenen Dienste Leistungen über den Entlastungsbetrag, die Umwandlung nach §45a und die Verhinderugspflege erbringen. Für Pflegegrad 3 sind dies beispielsweise monatlich 1015EUR. Künftig sollen es im Sozialraumbudget nur noch 175EUR sein. Leistungen jenseits der 175EUR des Sozialraumbudgets können nur noch durch Dienste, die über einen Versorgungsvertrag nach §72 SGB XI zugelassen sind erbracht werden. Diese sind jedoch durchgehend teurer, als Dienste, die landesrechtlich zugelassen sind.

Hier gibt es dann weniger Pflege fürs Geld - die Pflege wird teurer statt günstiger.

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