Warum müssen Menschen im Leistungsbezug, bei denen die Voraussetzungen für die Härtefallregelung bereits feststehen, diese trotzdem noch gesondert bei ihrer Krankenkasse beantragen?
Der zusätzliche Antrag bedeutet bürokratischen Mehraufwand für Betroffene, Krankenkassen und Zahnarztpraxen und kann eine zusätzliche Hürde beim Zugang zu einer ihnen zustehenden Leistung darstellen. Warum wird die Härtefallregelung nicht automatisch berücksichtigt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen bereits bekannt sind?

Antwort ausstehend von Carsten Linnemann CDU
