Frage von Jürgen S. •

Frage zur Einführung eines Register für psychisch Kranke: In diesem Zusammenhang interessiert mich besonders, wie Sie die Unterscheidung zwischen psychisch kranken Menschen und psychisch kranken Gewalttätern vornehmen möchten

Sehr geehrter Herr Linnemann,
ich habe Ihre Äußerungen zur Einrichtung eines Registers für psychisch kranke Menschen zur Kenntnis genommen.
In diesem Zusammenhang interessiert mich besonders, wie Sie die Unterscheidung zwischen psychisch kranken Menschen und psychisch kranken Gewalttätern vornehmen möchten.
1. Welche Kriterien halten Sie für notwendig, um diese beiden Gruppen klar zu differenzieren?
2. Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Rechte und die Privatsphäre von psychisch kranken Menschen, die keine Gewalttaten begangen haben, gewahrt bleiben?
3. Welche Maßnahmen planen Sie, um Stigmatisierung und Diskriminierung von psychisch kranken Menschen zu vermeiden?

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen S.

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Carsten Linnemann
CDU