(...) Doch noch immer können ca. 85.000 Menschen in Deutschland – Personen mit einer Betreuung für alle Angelegenheiten und Personen im Maßregelvollzug aufgrund einer psychischer Krankheit – nicht zur Wahl gehen. In NRW und Schleswig-Holstein ist dieser Wahlrechtsausschluss schon verändert worden, es muss aber auch in den anderen Ländern gemacht werden. (...)
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