(...) Städte und Gemeinden können auch künftig die Wasserversorgung gemeinsam organisieren. Private Wasserversorger müssen nicht eingeschaltet werden. Wenn Kommunen entscheiden, private Anbieter einzubeziehen, ist allerdings eine öffentliche Ausschreibung erforderlich. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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