(...) Jedoch dürfen dabei bedeutende Gemeinschaftsinteressen - dazu gehört auch der Verbraucherschutz - nicht verletzt werden. Die neue EG-Richtlinie über die „Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigverpackungen“ und die damit verbundene Aufhebung weiterer Richtlinien sind Schritte zu weniger Reglementierung. Die strikten Nonnen für die Füllmengen wurden aufgehoben. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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