
(...) Jedoch dürfen dabei bedeutende Gemeinschaftsinteressen - dazu gehört auch der Verbraucherschutz - nicht verletzt werden. Die neue EG-Richtlinie über die „Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigverpackungen“ und die damit verbundene Aufhebung weiterer Richtlinien sind Schritte zu weniger Reglementierung. Die strikten Nonnen für die Füllmengen wurden aufgehoben. (...)