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Carola Reimann
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Frage von Karsten S. •

Frage an Carola Reimann von Karsten S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

wie heute in der Braunschweiger Zeitung zu lesen ist, verteidigen Sie den im Zuge der Einführung des Gesundheitsfonds festgesetzten Beitrag (welcher den aktuellen Beitrag meiner Krankenkasse um satte 2,6% übersteigt). Ferner würde übersehen, "dass auch die Leistungen besser würden". Welche Leistungen meinen Sie konkret damit? Bereits jetzt bieten Krankenkassen über den allgemein gültigen Leistungskatalog (der sich wohl auch im Zuge der Einführung des Gesundheitsfonds nicht ändern wird) hinaus zusätzliche Leistungen an, die bei der Wahl der Kasse eher weniger eine Rolle spielen, da im Endeffekt doch nur auf den Beitragssatz "geschielt" wird. Im Endergebnis wird doch außer einer erheblichen Beitragserhöhung (wobei man fest davon ausgehen muss, dass die nächste Erhöhung nicht lange auf sich warten lassen wird) für fast alle Pflichtversicherten kein individuelles "Leistungsplus" herauskommen. (Mein) Fazit : Mehr Geld - gleiche (schlechte) Leistung!

Mit freundlichen Grüßen
Karsten Schrader

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schrader,

vielen Dank für Ihre Frage vom 4. Oktober 2008 zum neuen einheitlichen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird mit der Einführung des Gesundheitsfonds neu gestaltet. Ab dem 1. Januar 2009 zahlen alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung den gleichen Beitragssatz. Der paritätisch finanzierte Beitragssatz wird künftig 14,6 Prozent betragen, dazu kommt ein Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten, der nur von den Mitgliedern der Krankenkassen zu tragen ist. Die Verteilung der Beitragsbelastung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändert sich jedoch nicht.

Wie Sie bereits in Ihrem Schreiben erwähnten, gibt es einen allgemein gültigen Leistungskatalog, auf den alle Versicherten einen gesetzlichen Anspruch haben. Das bedeutet, dass die Krankenversicherungsleistungen heute weitgehend vergleichbar sind und notwendige Maßnahmen bezahlt werden. Durch den allgemein gleichen Beitragssatz ist zu erwarten, dass die Krankenkassen in Zukunft mit umfangreicheren Zusatzleistungen um Versicherte werben werden, statt wie bisher den Wettbewerb über einen niedrigen Beitragssatz auszutragen.

Jedoch beziehe ich mich in dem von Ihnen erwähnten Artikel in der Braunschweiger Zeitung nicht auf bessere Zusatzleistungen, sondern auf Krankenkassenleistungen wie z.B. Behandlungsmethoden, die sich qualitativ verbessert haben und weiterhin verbessert werden. Aufgrund medizinischer Innovationen werden Patientinnen und Patienten heutzutage mit Therapien und Heilungsmethoden behandelt, die in der Vergangenheit kaum vorstellbar waren und die die Lebensqualität und Lebenserwartung beträchtlich erhöht haben. Diese verbesserten Behandlungen haben aber ihren Preis. So beträgt z.B. die Pauschale für die Implantation eines Herzschrittmachers ca. 15 000 Euro. Die Behandlungskosten für einen Dialyse-Patienten liegen pro Jahr bei ca. 43 000 Euro und für Knochenmarkttransplantationen werden 97 000 Euro berechnet. Dafür müsste das durchschnittliche Mitglied 32 Jahre lang in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Diese hohen Kosten sind begründet, denn medizinische Innovationen, die neue und bessere Behandlungen ermöglichen, sind teuer. Ihnen gehen einige Jahre der Forschung und Entwicklung voraus, in denen hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit teuren Geräten an neuen Behandlungsmethoden gearbeitet haben. Zudem steigt der Anteil der älteren GKV-Mitglieder, die häufiger unter schwerwiegenden Erkrankungen leiden und höhere Kosten verursachen. Deswegen benötigen wir einen höheren Beitragssatz, um allen Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung wichtige Gesundheitsmaßnahmen zukommen zu lassen und eine qualitativ hochwertige Versorgung auf dem aktuellen Stand der Medizin zu ermöglichen. Der einheitliche Beitragssatz sorgt also dafür, dass auch in Zukunft die Kosten für Behandlungen und Therapien gedeckt werden. Verbesserte Leistungen der Krankenkassen durch medizinische Innovationen werden nicht nur denjenigen zur Verfügung stehen, die es sich leisten können, sondern allen betroffenen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht.

Des Weiteren sorgt der einheitliche Beitragssatz dafür, dass sich Kassen künftig im Wettstreit um den besten Service und die beste Versorgung der Versicherten beweisen müssen. Die Beratungsqualität und der Service der Kassen werden sich verbessern, um mehr Versicherte zu gewinnen. Beispielsweise schließen manche Kassen Kooperationsverträge mit Medizinischen Versorgungszentren oder Partnerärzten ab, um ihren Versicherten schnellere Arzttermine und kürzere Wartezeiten in der Praxis zu ermöglichen oder Sprechstunden außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu erhalten. Zudem können Krankenkassen, die besser wirtschaften, ihren Mitgliedern finanzielle Vergünstigungen oder eine Prämienzahlung ausschütten. Krankenkassen, die mit den eingenommen Beiträgen nicht auskommen, müssen einen Zusatzbeitrag erheben, der zur Vermeidung sozialer Härten maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen darf. Beim Einfordern des Zusatzbeitrages müssen die Kassen aber ihre Mitglieder auf ihr Recht des Kassenwechsels hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB