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Frage von Andreas F. •

Frage an Carola Reimann von Andreas F. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann.

Bald sind Wahlen und viele in meinem Freundes und Bekanntenkreis, viele meiner Kollegen in der Firma, viele meiner Verwandten sind sich unsicher welcher Partei sie ihre Stimme geben sollen.
Mein Umfeld ist stark sozialdemokratisch geprägt, doch immer öfter zweifeln sie (nicht zuletzt durch Gespräche mit mir) an Ihrer Stammpartei.
Meine Stimme für die SPD ist ohnehin schon verloren. Mich müssen Sie also nicht überzeugen. Ich habe mich politisch längst einer anderen demokratischen Partei zugewandt.
Dennoch bin ich gespannt auf Ihre Antwort zu meiner folgenden Frage, um diese dann weitertragen zu können, denn ich respektiere mein politisches Umfeld und möchte niemanden aus demagogischen Gründen politisch neu motivieren.

Bei der Abstimmung zum "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" haben Sie an der Abstimmung nicht teilgenommen bzw Ihre Stimme nicht abgegeben.

Dieses verwirrt mich stark, denn gerade dieses Gesetz ist offensichtlich an Populismus nicht zu übertreffen und wäre eine gute Möglichkeit gewesen der CDU/CSU Ihre Medieninkompetenz eindeutig "um die Ohren zu hauen" (Verzeihen Sie diese Worte, aber meiner Empörung kann ich kaum auf andere Art Ausdruck geben).

Da ich selbst letzten Sonntag stolzer Vater geworden bin, ist mir die Stafverfolgung und Verhinderung von allem was im Voksmund als "Kinderpornografie" betitelt wird unendlich wichtig. Dieses Gesetzt ist aber alles andere als erfolgversprechend, vielmehr ist es unnütz und verhindert nichts, blendet höchstens uninformierte Wähler.

Warum haben sie also nicht an der Abstimmung teilgenommen und wie hätten sie gestimmt, wenn sie teilgenommen hätten. Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Ich bin sehr gespannt auf ihre Antwort.

Hochachtungsvoll

Andreas Frass

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Frass,

vielen Dank für Ihre Mail vom 26. Juni 2009 zum Thema Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen. Gerne nehme ich zu Ihrer Frage Stellung.

An der Abstimmung konnte ich aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen. Entsprechend habe ich auch mein Fehlen beim Bundestagspräsidenten entschuldigt.

Dem jetzt beschlossenen Gesetz stehe ich nach wie vor kritisch gegenüber. Allerdings erkenne ich an, dass es der SPD in den parlamentarischen Beratungen gelungen ist, den ursprünglichen und für mich nicht akzeptablen Gesetzentwurf Ursula von der Leyens zu verbessern. Dabei hat die SPD-Bundestagsfraktion ihre Forderungen umgesetzt und damit auch die wichtigsten Punkte aus der Anhörung des Wirtschaftsausschusses und des Beschlusses des SPD-Parteivorstandes berücksichtigt:

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips - Löschen vor Sperren:
Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.

2. Kontrolle der BKA-Liste beim Datenschutzbeauftragten:
Es wird ein unabhängiges Gremium eingerichtet, das die BKA-Liste jederzeit kontrollieren und korrigieren kann. Es geht darum zu verhindern, dass Seiten ungerechtfertigt auf die Liste gelangen, also um Informationsfreiheit. Deshalb ist es richtig, dass die Bestellung des Gremiums durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erfolgen wird. Zu dessen Aufgabe gehört gerade die unabhängige Kontrolle von Behörden des Bundes.

3. Datenschutz:
Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung:
Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornographie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft.

Mit diesen Änderungen werden auch den Bedenken Rechnung getragen, mit dem Gesetz würde eine Infrastruktur aufgebaut, die zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Dies wird durch das Gesetz ausgeschlossen. Ohne das Gesetz hingegen blieben die bereits abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern über Sperrmaßnahmen gültig, ohne dass es hinreichende Schutzvorschriften gäbe.

Nach wie vor ist es für mich jedoch fraglich, ob die jetzt getroffenen Maßnahmen wirklich zur effektiven Bekämpfung der Kinderpornographie beitragen. Ich teile die Ansicht von Experten, die darauf hinweisen, dass die Netzsperren ins Leere laufen, da Kinderpornographie im Internet fast ausschließlich in geschlossenen Nutzergruppen wie Foren oder Chat-Systemen verbreitet wird. Es stellt sich daher die Frage, ob es richtig ist, einen Eingriff in den Kommunikationsraum Internet mit Sperrmechanismen vorzunehmen ohne sicher zu sein, dass der Nutzen beim Kampf gegen Kinderpornographie wirklich gegeben ist. Deshalb begrüße ich, dass das Gesetz auf Wunsch der SPD zeitlich befristet wurde und mit Ablauf der Frist entfällt.

Sie können sicher sein, dass ich die Auswirkungen und Effektivität dieses Gesetzes aufmerksam verfolgen werden. Sollten sich die nun getroffenen Maßnahmen nach genauer Evaluation als wenig effektiv oder in anderer Weise als problematisch herausstellen, werde ich mich dafür einsetzen, dass kein Folge-Gesetz beschlossen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB