
Grundsätzlich ist es dem Parlament immer möglich Gesetze auch wieder rückgängig zu machen - sollte eine parlamentarische Mehrheit dafür bestehen.
Fionn Große
Grundsätzlich ist es dem Parlament immer möglich Gesetze auch wieder rückgängig zu machen - sollte eine parlamentarische Mehrheit dafür bestehen.
Es ist zu erwarten, dass HHC in Kürze dem NpSG unterstellt werden wird. Natürliches Cannabis bzw. THC fällt da natürlich nicht drunter.
wie ich bereits mehrfach geschrieben habe, gehe ich davon aus, dass wir das Gesetz in der 2./3. Lesung mit einer klaren Mehrheit in der nächsten Sitzungswoche entsprechend des Koalitionsvertrags beschließen werden
der finale Gesetzentwurf wird vorliegen, wenn der bisherige Entwurf mit all seinen Änderungsanträgen durch die mitberatenden Ausschüsse und letztlich den federführenden Gesundheitsausschuss gegangen ist und dann zur 2./3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestags vorliegt.
Ich gehe immer noch davon aus, dass sich die Zahl derer, die sich gegen die Einigung entsprechend unseres Wahlprogramms sowie auch des Koalitionsvertrags stellen, weiter im Rahmen halten wird
Die Einigung ist klar: Die Besitzmengenobergrenze im privaten Raum liegt bei 50 Gramm getrocknetem Cannabis. Im öffentlichen Raum bei 25 Gramm