(...) Die Gründe für diese Forderung möchte ich Ihnen gern darlegen: Die Steuerklasse V vermindert innerhalb des Systems des Ehegattensplittings die Arbeitsanreize für den Zweitverdiener, und zwar umso mehr, je weiter die Einkommen der Ehepartner auseinander liegen. Aus diesem Grund wird die Steuerklasse V häufig als Hindernis für eine Berufstätigkeit empfunden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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