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Burkhardt Müller-Sönksen
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Frage von Paul S. •

Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Paul S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

am heutigen Tage wurde der Entschädigungsfall für die verstaatlichte isländische Kaupthing Bank festgestellt, bei deren Tochter auch 30.000 Deutsche durchschnittlich 10000 Euro auf einem Tagesgeldkonto angelegt hatten.

Noch immer gibt es kein offizielles Statement der Bundesregierung zu diesem Vorgang (auch bei der BaFin weiß man nichts genaues) womit Deutschland zum einzigen europäischen Land wird, das für seine Bürger im Fall Kaupthing keine Lösung gefunden hat (oder finden wollte) und wo sich die Sparer nun auf weitere Wochen des Wartens und langwierigen Schriftverkehr mit dem isländischen Einlagensicherungsfonds einstellen können.

Was unternimmt die FDP um hier eine schnellere Lösung zu finden, so wie es ja scheinbar in allen anderen europäischen Staaten möglich war (Großbritannien, Österreich, Schweiz, Finnland, Niederlande...)?

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Antwort von FDP

Sehr geehrter Herr Schaffer,

grundsätzlich sind Chancen und Risiken am Kapitalmarkt natürlich Sache der Anleger, ebenso der Umstand, ob ein inländisches oder ausländisches Institut für Kapitalanlagen ausgewählt wird und ob diese Anlage in Euro oder einer anderen Währung getätigt wird.

Bei inländischen Kreditinstituten sind die Einlagen von Bankkunden durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu einer Höhe von 90 Prozent, maximal 20.000 Euro, geschützt. Zusätzlich gibt es für darüber hinausgehende Anlagesummen den Einlagensicherungsfonds der deutschen Privatbanken und den Garantiefonds der Volks- und Raiffeisenbanken. Die Sparkassen und öffentlichen Banken verfügen über ein mehrstufiges Sicherungsmodell und einen Haftungsverbund.

Auch im Ausland gibt es teilweise entsprechende Sicherungssysteme. Über die Ausgestaltung und Leistungsfähigkeit dieser Sicherungssysteme müssen sich die Anleger vor ihrer Geldanlage informieren. In Island schützt der isländische Sicherungsfonds Einlagen bis zu einer Höhe von 20.887 Euro. Grundsätzlich ist dieser isländische Sicherungsfonds für die Entschädigung der Kunden der Kaupthing-Bank zuständig.

Trotzdem führt die Bundesregierung Gespräche mit der isländischen Regierung darüber, ob und wenn ja auf welche Weise für deutsche Betroffene im Falle von Verlusten durch die isländische Kaupthing-Bank eine Lösung gefunden werden kann.

Ich bitte Sie, die Ergebnisse dieser Gespräche abzuwarten. Die Wirtschaftspresse berichtet nahezu täglich darüber.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhardt Müller-Sönksen MdB

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