Portrait von Burkhardt Müller-Sönksen
Burkhardt Müller-Sönksen
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Burkhardt Müller-Sönksen zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Rosi K. •

Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Rosi K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

kommenden Freitag soll über die Verhökerung gesellschaftlichen Eigentums beschlossen werden. Wie werden sie bezüglich der Privatisierung der Bahn abstimmen und warum?

Mit freundlichem Gruß
Rosi Kraft

Portrait von Burkhardt Müller-Sönksen
Antwort von FDP

Sehr geehrte Frau Kraft,

für eine „Verhökerung“ von Eigentum steht die FDP aus Prinzip nicht zur Verfügung, der Preis muss in jedem Fall angemessen sein. Wir sind allerdings grundsätzlich der Meinung, dass der Staat der schlechteste aller Unternehmer ist und setzen deswegen auf die Kräfte einer freien und sozialen Marktwirtschaft mit Wettbewerb unter den Anbietern, zum Vorteil aller Bürger mit einem angemessenen Preis und einer angemessenen Leistung.

Deshalb setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion für ein klares Strukturkonzept für den Bahnsektor ein, das auf Attraktivitäts- und Effizienzsteigerung durch Wettbewerb und Privatisierung setzt. Mit dieser Strategie werden weiter die Ziele der Bahnreform von 1994 verfolgt: Mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen und den Staatshaushalt spürbar zu entlasten. Zur Privatisierung haben wir seit vielen Jahren eine eindeutige Position. Wir sind für die Privatisierung der Verkehrssparten der Deutschen Bahn, jedoch gegen eine Privatisierung als integrierter Konzern mit Schienennetz.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es, dass die Bundesregierung den im September 2007 eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuordnung der Eisenbahnen des Bundes nicht mehr weiterverfolgt. Dieser Gesetzentwurf beinhaltete eine Teilprivatisierung der Deutschen Bahn mit integriertem Schienennetz, was ordnungs-, verkehrs- und industriepolitisch kontraproduktiv gewesen wäre. Das nunmehr am 28. April vom Koalitionsausschuss beschlossene Privatisierungsmodell ist demgegenüber ein Fortschritt, weil das Netz nicht integriert teilprivatisiert wird und weil die Trennung von Netz und Betrieb bereits strukturell angelegt ist. Allerdings kann der Koalitionsbeschluss aus unserer Sicht nur ein Einstieg in die Privatisierung sein, keinesfalls der Endzustand. Die von der Bundesregierung gewollte Beschränkung der Beteiligung Privater auf 24,9 % und der Ausschluss des unternehmerischen Einflusses privater Investoren haben mit einer echten Privatisierung wie etwa bei der Deutschen Telekom AG oder der Deutschen Post AG nichts zu tun. Die Deutsche Bahn AG als dauerhafter Staatskonzern ist für den Steuerzahler hochriskant. Im Bankenbereich musste der Steuerzahler in den letzten Wochen mit etwa 30 Milliarden Euro für Misswirtschaft von Unternehmen geradestehen, die sich im Eigentum oder Miteigentum des Staates befinden. Niemand kann ausschließen, dass ähnliche Risiken auch im internationalen Logistikmarkt auftreten können. Verkehr und Logistik sind keine Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge. Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt es ab, dass ein Staatskonzern – abgesichert auf Kosten des Steuerzahlers – echten Privatunternehmen Konkurrenz macht.

Am 08. Mai 2008 hat sich auch der Bundestag in 1. Lesung mit der Bahnprivatisierung beschäftigt. Beratungsgegenstand war nicht ein neuer Gesetzentwurf, sondern lediglich ein Antrag der Koalitionsfraktionen. Dieser Antrag enthält nichts anderes, als eine wörtliche Wiederholung des Beschlusses der Koalitionsrunde vom 28. April, angereichert mit etwas Lyrik zum Eisenbahnwesen. Anders als in einem Gesetz werden in dem Antrag lediglich die Eckpunkte der geplanten Privatisierung beschrieben. Die genaue Ausgestaltung bleibt dann der Regierung vorbehalten. Der Antrag ist gewissermaßen der formale Arbeitsauftrag des Parlaments an die Regierung. Er hat lediglich deklaratorische Bedeutung, echte Gestaltungs- oder Änderungsmöglichkeiten hat der Bundestag nur theoretisch, faktisch jedoch nicht (weil die Koalitionsfraktionen den Absprachen im Koalitionsausschuss folgen werden).

Verfassungsrechtlich ist grundsätzlich gegen den von der Koalition vorgesehenen Verzicht auf ein Privatisierungsgesetz nichts einzuwenden. Dies ist durch Art.87 e GG gedeckt. Privatisiert wird nicht die Deutsche Bahn AG, sondern lediglich ihre Tochtergesellschaften, soweit sie Verkehr und Logistik zum Geschäftsgegenstand haben. Dies kann durch Beschlüsse von Hauptversammlung und Aufsichtsrat der DB AG erfolgen. Anders könnte die verfassungsrechtliche Beurteilung allerdings aussehen, wenn es zu einer weitgehenden Personenidentität der Vorstände von DB AG und der Transport- und Logistik AG kommt, insbesondere beim Vorstandsvorsitzenden. Dann nämlich gewinnt die Tatsache an Bedeutung, dass das Netz weiterhin durch einen Beherrschungsvertrag an die Holding gebunden ist und der Vorstand der teilprivatisierten Transport- und Logistik AG faktisch in die Infrastruktur hineinregieren kann. Wir werden diesen verfassungsrechtlichen Aspekt also im Auge behalten.

Politisch ist der Verzicht auf ein Privatisierungsgesetz jedenfalls fragwürdig. Die Bahnprivatisierung ist seit über fünf Jahren Gegenstand einer politischen Diskussion, an deren Ende nach Auffassung aller Beteiligten ein Privatisierungsgesetz stehen sollte. Folgerichtig wurde im Sommer 2007 von der Bundesregierung ein Privatisierungsgesetz eingebracht. Dieses wurde jedoch durch die Beschlüsse des SPD-Bundesparteitags im Oktober 2007 hinfällig. Nachdem klar wurde, dass auf ein Privatisierungsgesetz verzichtet wird und damit die Beteiligungsmöglichkeiten des Bundestages zurückgedrängt werden sollen, haben wir im April 2008 einen Antrag „Bahnprivatisierung zügig und konsequent beschließen“ (Drs. 16/8774) eingebracht. Darin werden im Wesentlichen zwei Forderungen erhoben: erstens die Entscheidung über die Privatisierung durch ein Gesetz, zweitens die rechtzeitige Verabschiedung der notwendigen Begleitgesetzgebung.

Der Antrag der Koalitionsfraktionen wird bereits am 30. Mai in 2./3. Lesung im Bundestag beraten. Die FDP-Bundestagsfraktion wird dem Koalitionsantrag aus den dargestellten Gründen voraussichtlich nicht zustimmen. Für eine echte Privatisierung ist die FDP immer zu haben, für eine Pseudo-Privatisierung jedoch nicht. Denn wir wollen eine Wettbewerbsbranche Schienenverkehr. Dazu braucht es eine klare Struktur. Die Verkehrs- und Transportsparten der DB müssen vollständig privatisiert werden. Das Schienennetz sollte von den Konzernschwestern getrennt und als neutrale Plattform für alle in Deutschland tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen dienen. Für diesen Weg wird sich die FDP-Bundestagsfraktion weiter stark machen.

Mit freundlichen Grüßen,

Burkhardt Müller-Sönksen

Weitere Fragen an Burkhardt Müller-Sönksen