Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Christian S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,
Ihre FDP setzt sich für Wettbewerb und gegen quasistaatliche Monopole ein. Allerdings gibt es eine Reihe von Zwangsmitgliedschaften für die Wirtschaft, so dass dann jeglicher Wettbewerb und jegliche Wahlfreiheit ausgeschlossen sind. SO bei den Zwangsmitgliedschatfen in den Kammern.
Manche Organisationen unterliegen sogar mehrerer Zwangsmitgliedschaften, in denen dann die Verbände Monopole bilden, wie zum Beispiel bei den Genossenschaften.
Ich möchte gerne die Gründe wissen, warum Ihnen diese Monopole noch zeitgemäß erscheinen und warum es auf diesen Gebieten keine Konkurrenz geben darf.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Christian Sternberg
Sehr geehrter Herr Sternberg,
die Diskussion um die Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern ist bei der FDP ein Dauerbrenner. Seitdem es die Pflichtmitgliedschaft gibt, regt sich Widerstand dagegen, für die ich auch viel Sympathie habe. Für die FDP steht deshalb nach einem sorgfältigem Abwägungsprozeß fest: Die Kammern müssen sich vielfach grundlegend reformieren. Sie dürfen nicht mehr auf Feldern tätig sein, wo ein ausreichendes Angebot von Seiten privater Dienstleister zur Verfügung steht. Ebenso muss die Doppelarbeit zwischen Kammern und Behörden deutlich vermindert werden. Zeitraubende bürokratische Querverbindungen sind in Zukunft zu vermeiden. Insofern bleibt das gesamte deutsche Kammerwesen auf einem permanenten Reformprüfstand.
Allerdings kann die Selbstverwaltung der Wirtschaft derzeit nur im Rahmen einer Pflichtmitgliedschaft funktionieren. Sonst müssten Aufgaben, die den Kammern durch Gesetz und Verordnung zugewiesen sind, letztlich von der Staatsbürokratie erfüllt werden. Der Staat müsste aus öffentlichen Mitteln ein umfangreiches Leistungsspektrum bereit halten: Die Betreuung von 850.000 Auszubildenden, die Abnahme von jährlich 290.000 Zwischenprüfungen und 330.00 Abschlussprüfungen, die öffentliche Bestellung und Betreuung von etwa 7000 Sachverständigen und die Beantwortung von rund 110.000 Anfragen von Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen nach geeigneten Sachverständigen, die Ausstellung von jährlich etwa 1,2 Millionen Exportdokumenten sowie die ca. 350.000 Existenzgründungsberatungen, die zurzeit von den IHK`n durchweg kostenlos erbracht werden. Daneben wäre fraglich, was mit den Einigungsstellen für Wettbewerbsstreitigkeiten bei den Kammern passieren würde. Dort werden immerhin 1.800 Fälle jährlich verhandelt und mit einer Erfolgsquote von rund 50 Prozent abgeschlossen. Auch gutachterliche Stellungnahmen zu Förderanträgen, zur Eintragungsfähigkeit im Handelsregister oder zur Bauleitplanung müssten anders organisiert werden.
Nach Einschätzung der FDP wäre die staatliche Bereitstellung all dieser Leistungen keine Alternative. Denn vermutlich würden die gesamtwirtschaftlichen Kosten für diese Leistungsbereitstellung dann steigen. Auch wettbewerbsfördernde Impulse wären aus gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu erwarten. Insofern hält die FDP – unabhängig von der Notwendigkeit, die Kammertätigkeiten auch kritisch zu begleiten – die Pflichtmitgliedschaft für nach wie vor erforderlich und sachgerecht.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhardt Müller-Sönksen
Mitglied des Deutschen Bundestages

