(...) Ich würde nicht so weit gehen, dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten vorwerfbare Kollaboration zum Verfassungsbruch vorzuwerfen, weil die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Behörden nicht dazu führt, dass die eine Behörde die Verfassungsmäßigkeit des Handelns der anderen überprüfen muss. Sollte im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ein Offensichtlich-unbegründet-Entscheidung des BAMF allerdings mit der Begründung des Verstoßes gegen die Amtsermittlungsverpflichtung aufgehoben werden, könnte man bei Fortsetzung der entsprechenden Praxis damit argumentieren. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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