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Burkhard Peters
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Burkhard Peters von Gerhard R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Peters,

darf die Abwälzung staatlicher Aufgaben auf Private zu Lasten der Sicherheit der Menschen gehen?
In Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern geschah dies: Genehmigungsfreistellungen für Wohnungen.
Wegen Baumängel wurde jetzt in NRW das Freistellungsverfahren komplett abgeschafft und durch Baugenehmigungen ersetzt.

Dazu:
http://www.mbwsv.nrw.de/bauen/bauaufsicht/Landesbauordnung/index.php

Soll man in Schleswig-Holstein die für den Staat kostengünstigen Genehmigungs-
freistellungen beibehalten?
Falls ja: Brauchen wir dann wesentlich mehr Kontrollen durch die Bauaufsicht?
Darf dann aber auf Baugenehmigungen nicht verzichtet werden, wenn in Häusern
mit mehr als 10 Wohnungen ein Dachgeschoss als Wohnung zum Zwecke der Vermietung ausgebaut werden soll?
Werden die Grünen sich im Landtag dafür einsetzen, dass es als Sofortlösung
mehr Kontrollen durch die Bauämter gibt?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reth,

das Genehmigungsfreistellungsverfahren gibt es meines Wissens mit leicht unterschiedlichen Voraussetzungen in sonst allen Bundesländern und wurde jeweils bereits in den 90ern eingeführt. Ohne auf besondere Fachkenntnisse in diesem Rechtsgebiet zurückgreifen zu können, halte es für ein grundsätzlich sinnvolles Instrument. Es dient dem Abbau von Bürokratie und damit der Entlastung sowohl der Verwaltung als auch der BauherrInnen, die ihr Bauvorhaben schneller und einfacher verwirklichen können. Im Rahmen der Bauvorlage müssen durch entsprechend verantwortliche Fachleute (Bauvorlageberechtigte i. S. d. § 65 LBO) sicherheitstechnische Nachweise erbracht werden.

In Nordrhein-Westfalen hat es offenbar zunehmend Vorfälle gegeben, in denen Behörden nach Freistellungsverfahren wegen häufiger Planungsfehler und mangelhafter Bauausführung ordnungsbehördlich haben einschreiten müssen, so dass es im Ergebnis eher zu einer Mehrbelastung von sowohl Behörden als auch BauherrInnen gekommen sei. Eine solch problematische Entwicklung in Schleswig-Holstein wäre mir bislang nicht bekannt, so dass ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage treffen kann über politischen Handlungsbedarf.

Ich nehme Ihre Frage jedoch zum Anlass, mich bei dem zuständigen Ministerium zu erkundigen, ob sich das Modell des Freistellungsverfahrens in Schleswig-Holstein bewährt hat oder ob in dem Bereich Handlungsbedarf gesehen wird durch Gesetzesänderungen oder eine Intensivierung der Kontrolltätigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Peters