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Frage von Axel J. •

Frage an Burkhard Blienert von Axel J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Blienert,

Sie schrieben:
"Mit der Aufnahme in diese beiden gesetzlichen Regelungen wird keinem Erwachsenen das Dampfen verboten. Gleichzeitig aber werden Nichtraucher vor möglichen Gefahren des Passivrauchs geschützt und der Jugendschutz gestärkt. " ( http://www.abgeordnetenwatch.de/burkhard_blienert-778-78037--f439584.html#q439584 )

Ich bin mir nicht sicher, ob sie das Urteil des OVG Münster 4 Quartal 2014 gelesen haben, wo in NRW durch Ministerin Barbara Steffens der Nichtraucherschutz auch für Dampf ausgeweitet wurde, nach dem Motto: Rauch=Dampf.
Das OVG sah darin allerdings keine Gleichstellung als Möglichkeit, da Rauch und Dampf nicht das selbe sind, schon physikalisch nicht gleich, zudem keine Schädigung dritter "Nichtrauchern" nachgewiesen werden konnte.
Das NRSG ist auf Dampf nicht anwendbar.

Warum wird ein Urteil nicht berücksichtigt, was es schon gibt und ganz eindeutig klärt, was für eine Ausweitung des NRSG notwendig ist?

Gehen sie davon aus, dass ein Erweiterung des NRSG für Dampf das Urteil aufheben wird? Immerhin wurde in letzter Instanz entschieden !

Warum fällt es ihnen schwer, dass Rauch und Dampf nicht gleichgestellt werden kann?
Auch ein Gesetz wird das nicht ändern und wieder anfechtet werden, wie schon geschehen! Alles auf Kosten Der Steuerzahler.

Wird denn nicht unabhängig Information berücksichtigt, statt einseitig?
Muss das nicht zwangsläufig auch zu Ungerechtigkeit führen, wenn nicht alle Aspekte in einem Gesetz berücksichtigt werden?

Vielen dank vorab für ihre Bereitschaft mir zu antworten

Mit freundlichen Grüßen
Axel Johannes

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Johannes,

Sie sprechen mit Ihrer Anfrage zur juristischen Beurteilung der E-Zigarette ein weites und bis dato unter Juristen strittiges Feld an, das letztlich noch geklärt werden muss. Zwar weisen erste Studien darauf hin, dass es zu einer Belastung der Innenraumluft mit verschiedenen Schadstoffen beim Dampfen kommt, solange aber nicht eindeutig und unwiderlegbar Schadstoffe in der Innenraumluft durch E-Zigaretten nachgewiesen wurden, ist eine Anwendung der gesetzlichen Regelungen des Nichtraucherschutzes nicht per se machbar. Es obliegt nunmehr dem Gesetzgeber E-Zigaretten in den Wortlaut der Vorschriften einzuarbeiten, so dass diese Regelungen bei der E-Zigarette Anwendung finden. Die Entscheidung hierüber ist Ländersache.

Persönlich bin ich der Auffassung, dass sofern nicht zweifelsfrei geklärt ist, ob eine Gesundheitsgefahr durch Passivdampf besteht, Nichtraucher – jugendliche wie erwachsene – vor diesem Dampf und den daraus eventuell resultierenden Belastungen der Innenraumluft geschützt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Blienert, MdB