Frage an Burkhard Balz von Robert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Geehrter Herr Balz,
Für wie bedenklich halten sie die neue EU-Urheberrechtsverordnung -insbesondere Artikel 13- in Bezug auf die Pressefreiheit? Sehen sie im Upload-Filter eine Gefahr für eben diese? Werden in Zukunft journalistische Inhalte weiterhin im Internet verfügbar sein, oder wird der Filter alle Inhalte mit lizenzierten Hintergrundmaterial -beispielsweise Plakate oder Hintergrundmusik- automatisiert unterbinden?
MFG
Hr. S.
Weitere Fragen an Burkhard Balz

(...) Der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und die Förderung eines breiteren Zugangs zu Werken sind die Säulen der wirtschaftlichen Nutzung des Internets und Grundlagen der digitalen Wirtschaft der EU. Doch gerade dort sind immer mehr urheberrechtlich geschützte Werke illegal und ohne Genehmigung der Rechteinhaber erhältlich. (...)

(...) Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass die Möglichkeit, sich über verschiedene Nachrichtenquellen zu informieren, durch eine neue Urheberrechtsrichtlinie nicht beschränkt wird. Es bedeutet nur, dass Online-Plattformen für die Nutzung von Presseerzeugnissen eine Lizenzgebühr bezahlen sollten, wie auch Sie als Zeitungsleser Ihre Zeitung bezahlen. (...)

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(...) Betreffend Ihrer Frage zu den Auswirkungen der Richtlinie für den IT-Standort Deutschland, kann ich eventuelle Bedenken nachvollziehen. Die Richtlinie kann beispielsweise zur Folge haben, dass Open-Source-Software-Plattformen sich in der Prüfung von hochgeladenen Inhalten mit technischen Schwierigkeiten konfrontiert sehen. (...)