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Burkhard Balz
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Frage von Thomas F. •

Frage an Burkhard Balz von Thomas F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Balz,

mit der Flugastdatenauswertung (PNR) steht wieder eine Abstimmung an, die wieder mehr Überwachung und weniger Privatsphäre zur Folge haben wird. Wieder wird der Gedanke hochgehalten, dass eine Überwachung aller Bürger einen Terroristen erkennbar machen wird. Diese Arten der Rasterfahndung sind jedesmal ein Einschnitt in den Gedanken der Unschuldsvermutung. Ich befürchte, dass wenn alle Bürger immer und überall als Terroristen behandelt werden, wir nach und nach immer mehr Terroristen finden werden. In den USA sind bereits heute mehrere Fälle bekannt, in denen Geheimdienste die Daten nutzen (erpressen), um unbescholltene Bürger zu Unrechtstaten zu bewegen. Es ist dabei falsch anzunehmen, dass mit noch mehr Überwachung dann der Geheimdienste dieser "Daten-Rüstungsspirale" entgegengetreten werden kann. Sie haben bei ACTA nicht mitgestimmt. Als "meinem" Europaabgeordneten frage ich Sie:

Wie werden Sie aus welchen Gründen bei diesem Thema abstimmen?

Vielen Dank für ihre Antwort.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Felis,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.de, in der Sie Ihre Bedenken zum Vorschlag der Kommission über die Verwendung von Fluggastdaten äußern.

Die Fluggastdaten (sog. Passenger Name Records (PNR), auf die Sie sich in Ihrer Email beziehen, werden zu Servicezwecken erstellt und erfassen elektronisch und automatisch alle Daten und Vorgänge rund um eine Flugbuchung in den jeweiligen Computerreservierungssystemen der Fluglinien. Dazu gehören zum Beispiel der Name, die Adresse, die Zahlungsweise oder Sitzplatzinformationen. Diese Fluggastdaten, die ohnehin von den Fluganbietern zu Servicezwecken eingeholt werden, werden weiter übermittelt. Hierbei möchte ich hervorheben, dass keine neuen Daten gesammelt und gespeichert werden.

Die Europäische Union hat die Einführung dieses PNR-Systems vorgeschlagen, da die klassischen Fahndungsmethoden, durch die zunehmende Globalisierung und offenen Grenzen, immer höheren Anforderungen gegenüberstehen. Zudem hat in den letzten Jahren eine zunehmende Fragmentierung bei technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen innerhalb der EU stattgefunden. Durch die Einführung des Fluggastdatenspeicherungssystems gibt es nun die Möglichkeit, einheitliche Regeln zu Daten-, Rechtsschutz- und Technikstandards festzulegen.

Für die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament ist es maßgeblich, dass die Bürgerinnen und Bürger insgesamt bessere Rechte (Rechtsschutz, Datenschutz etc.) erhalten, als sie ohne diese Richtlinie haben würden und dass alle Fluglinien die gleichen Wettbewerbsbedingungen vorfinden. Da der jetzigen Situation jeder EU-Mitgliedstaat im Rahmen seiner nationalen Gesetze sein eigenes PNR-System bestimmen kann, wäre dies für die Bürger eine schlechtere Situation. Desweiteren würde eine Ablehnung des neuen PNR-Systems durch das Europäische Parlament nicht dazu führen, dass keine Daten übertragen oder gespeichert werden. Das Europäische Parlament kann also nicht darüber befinden, ob Daten übertragen werden, sondern nur darüber, mit welchen Standards, Rechten und Pflichten die Übertragung erfolgt.

Bei einer Entscheidung gegen den Vorschlag der Kommission, würde es mehrere nationale PNR-Systeme geben, welche alle mit unterschiedlichen Datenschutzstandards, Anwendungsbereichen und Rechtschutzvorkehrungen versehen wären. Dies wäre nicht im Interesse unserer Bürger, da dann die Maßnahmen für die Speicherung der Daten, der räumliche Geltungbereich und die erfassten Beförderungsmittel sowie der Zweck und die Struktur des Systems in jedem Land voneinander abweichen. Im Ergebnis würde dies zu einem ungleichen Schutzniveau bei personenbezogenen Daten in der EU, zu größeren Sicherheitslücken, höheren Kosten und zu Rechtsunsicherheit, sowohl für Fluggäste als auch für Fluggesellschaften, führen. Zudem ist fraglich, wie unter diesen Umständen eine gemeinsame Verbrechensbekämpfung stattfinden soll.

Unser oberstes Ziel muss deshalb sein, die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger verbunden mit einer effizienten Strafverfolgung zu gewährleisten und dabei eine ausgewogene Balance mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beizubehalten.

Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat die Abstimmung auf das neue Jahr vertagt.
Da ich dem Innenausschuss nicht angehöre, möchte ich das Thema auch zunächst den Experten im Ausschuss überlassen, die - da bin ich zuversichtlich - sicherlich eine tragfähige Lösung erarbeiten.

Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Balz