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Burkhard Balz
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Frage von Constantin G. •

Frage an Burkhard Balz von Constantin G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Hallo Herr Balz!

Ich würde gerne wissen, was sie vorteilhaft daran finden, der USA, ohne Gegenleistungen, Kontodaten der Bürger, die Sie vertreten, auszuhändigen.
Ich kann leider keine positive Sache daran finden, die einen großen Vorteil bringt. Ich finde nur riesige Nachteile.

Mit einem Gruß
Constantin Grosch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grosch,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die mich über Abgeordnetenwatch am 8. Juli erreichte und in der Sie nach dem Vorteil des Transfers von Zahlungsdaten an die USA fragen.

Das Europäische Parlament hat in der letzten Woche in Straßburg mit einer Mehrheit aus Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberalen für das sogenannte SWIFT-Abkommen gestimmt. SWIFT ist eine Genossenschaft mit Sitz in Belgien, die ein Telekommunikationsnetz für den Nachrichtenaustausch zwischen den Mitgliedern betreibt. Die Parlamentarier hatten dem Abkommen, das die Übermittlung von Zahlungserkehrdaten an die USA zum Zwecke einer Terrorismusbekämpfung vorsieht, im Februar unter Verweis auf Lücken im Datenschutz zunächst die Zustimmung verweigert. Kommission und Rat verhandelten in der Folge mit den Amerikanern nach. Die Forderungen des Parlaments wurden in einen neuen Vertragstext einbezogen, der nun gebilligt wurde.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten wollen eine enge Kooperation mit den USA im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Nach den Anschlägen des 11. Septembers 2001 konzipierte das US-Finanzministerium zur Ermittlung, Verhütung und Verfolgung von Terrorismus ein sogenanntes "Terrorist Finance Tracking Program" und wertete mit dessen Hilfe die auf dem damals in den Vereinigten Staaten befindlichen Server von SWIFT Daten aus. Nachdem die "New York Times" im Juni 2006 über diese Praxis berichtete, erklärte die belgische Regierung, dass diese Handhabe sowohl belgisches als auch europäisches Recht breche. Die USA machten daraufhin umfassende Zusagen an die EU über Kontrollen und Garantien in Bezug auf den Umgang mit Daten sowie deren Verwendung und Verbreitung.

Nach den folgenden Verhandlungen und insbesondere den Rückverhandlungen seit Februar diesen Jahres werden nun die Forderungen des Europäischen Parlaments nach Datenschutz zum Beispiel durch Regelungen über eine maximale Speicherzeit von fünf Jahren, der Einführung eines Klagerechts für EU-Bürger sowie strenge Regeln für die Weitergabe von Daten an Drittstaaten erfüllt. Für die Sicherheit der Daten ist daher nun ausreichend gesorgt. Die Europäische Kommission wird eine eigene Aufsichtsperson nach Washington entsenden, die vor Ort die Extrahierung der Daten überwacht. Bald kann Europa zudem von einem Datentransfer absehen und selbst auswerten, denn Pläne für den Aufbau eines europäischen Systems zur Auswertung von Finanzdaten sind im Abkommen enthalten. Die Amerikaner haben nun hier Unterstützung zugesagt.
Mit dem Abkommen ist es nun insgesamt gelungen, eine Balance zwischen der allgemeinen Sicherheit und dem Schutz vertraulicher Daten zu finden. Die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament hat sich daher nun - anders als noch im Februar - zur Zustimmung zu dem neuen Text des SWIFT-Abkommens entschieden.

Nach dem positiven Parlamentsvotum steht nun noch die formelle Annahme durch den Ministerrat aus, die Übermittlung kann dann ab 1. August 2010 wieder aufgenommen werden, nachdem sie nach der negativen Abstimmung im Februar zunächst unterbrochen worden war.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Burkhard Balz
Mitglied des Europäischen Parlamentes