(...) Meine Fraktion teilt die Ansicht der 16 Bundesländer, dass im Bereich der Geldspielgeräte massiver Handlungsbedarf besteht. Obwohl diese Automaten in Spielhallen und Gaststätten rechtlich immer noch nicht als Glücksspiel im eigentlichen Sinne gelten, sind sie in der Praxis hinsichtlich ihrer Ausgestaltung, Gewinn- und Verlustmöglichkeiten kaum mehr von anderen Glücksspielen zu unterscheiden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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