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Sehr geehrte Frau Zypries,
(...) Was Sie ansprechen ist eine Ungenauigkeit in der Debatte, die zu einem Missverständnis führen kann. Die Zulässigkeit der Beschneidung wird mit der Religionsfreiheit begründet – nicht durch Religiosität bewiesen. Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht, und Glaube ist nichts Nachweisbares. (...)