(...) Mit dem von Ihnen angesprochenen Auskunftsanspruch nach § 101 Urheberrechtsgesetz gegen Internetprovider hat der deutsche Gesetzgeber dagegen zwingende Vorgaben aus der Richtlinie 2004/48/EG zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums umgesetzt. (...)
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