
(...) Mit dem von Ihnen angesprochenen Auskunftsanspruch nach § 101 Urheberrechtsgesetz gegen Internetprovider hat der deutsche Gesetzgeber dagegen zwingende Vorgaben aus der Richtlinie 2004/48/EG zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums umgesetzt. (...)