(...) dass der EU-Vertrag von Lissabon mehrheitlich im Bundestag und Bundesrat angenommen wurde, ist korrekt. Leider sind gegen den Vertrag aber noch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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