
(...) der Gesetzgeber hat mit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 erstmals die Möglichkeit geschaffen, dass nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame elterliche Sorge begründen. Es ist nicht üblich, dass parallel zu der Verabschiedung des Gesetzes eine Begleitforschung in Auftrag gegeben wird. (...)